businesspress24.com - Heimunterbringung ist kein Getrenntleben
 

Heimunterbringung ist kein Getrenntleben

ID: 540025


(LifePR) - Nur wenn der Ehepartner einer pflegebedürftigen Person getrennt von dieser lebt, bleibt sein Einkommen bei der Frage, wer die Pfekosten zu tragen hat, unberücksichtigt. Ein als Betreuer für seine im Pflegeheim lebende, alzheimerkranke Frau bestellter Ehemann verlangte zum Beispiel vom Sozialhilfeträger die anteilige Übernahme der Pflegekosten. Der Sozialhilfeträger lehnte die Übernahme der Kosten ab, da aufgrund des Vermögens der Eheleute keine Hilfebedürftigkeit vorliege. Der Ehemann wandte dagegen ein, dass sein Einkommen und Vermögen nicht herangezogen werden könne, weil er aufgrund des Heimaufenthalts und der Erkrankung seiner Frau von ihr getrennt lebe. Das LSG hat einen Anspruch auf Übernahme der Pflegekosten gegen den Sozialhilfeträger verneint. Allein aus der Unterbringung in einem Pflegeheim kann nicht auf eine Trennung geschlossen werden, die es ausschließt, das Einkommen des Ehegatten zu berücksichtigen. Erforderlich dafür ist ein nach außen erkennbarer Trennungswillen, erläutern ARAG Experten. Da dieser im konkreten Fall fehlte, konnte das Vermögen des Ehemannes berücksichtigt werden (LSG Hessen, Az: L 7 SO 194/09).




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Kein Schadensersatz bei abgesagter OP
Cumulus Immobilienfonds - Rückabwicklung bei Umschuldnern noch bis 31.12.2011 möglich
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 14.12.2011 - 06:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 540025
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 56 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Heimunterbringung ist kein Getrenntleben
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG



 

Who is online

All members: 10 591
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 87


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.