businesspress24.com - Rechtsmissbräuchliche Abhebung mit Originalkarte?
 

Rechtsmissbräuchliche Abhebung mit Originalkarte?

ID: 535376


(LifePR) - Wurde an Geldausgabeautomaten unter Verwendung der zutreffenden Geheimzahl rechtsmissbräuchlich Geld abgehoben, hat die Bank zu beweisen, dass die Abhebung unter Einsatz der Originalkarte erfolgt ist. Im verhandelten Fall wurde einem Mann von seiner Bank eine Kreditkarte zur Verfügung gestellt, die zur Abhebung von Bargeld an Geldautomaten zugelassen war. Mit der Karte wurden sechs Abhebungen zu je 500 Euro vorgenommen, wobei die persönliche Identifikationsnummer (PIN) des Beklagten verwendet wurde. Die Bank begehrte von dem Beklagten im Wege des Schadenersatzes u.a. Ausgleich der Belastungsbuchungen und vertrat die Auffassung, dass der Bankkunde die Geheimhaltungspflicht hinsichtlich der verwendeten PIN verletzt habe. Die Sache landete beim Bundesgerichtshof. Dieser stellte klar, dass in Fällen, in denen an Geldausgabeautomaten unter Verwendung der zutreffenden Geheimzahl Geld abgehoben wurde, der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, dass entweder der Karteninhaber die Abhebungen selbst vorgenommen hat oder dass ein Dritter nach der Entwendung der Karte von der Geheimnummer nur wegen ihrer Verwahrung gemeinsam mit der Karte Kenntnis erlangen konnte. Dies setze aber voraus, dass bei der missbräuchlichen Abhebung die Originalkarte eingesetzt worden sei. Den Einsatz der Originalkarte habe dabei die Schadenersatz begehrende Bank zu beweisen, ergänzen ARAG Experten (BGH, Az.: XI ZR 370/10).




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  BCI Business Capital Investors Corp.: Die Vorgeschichte? und was jetzt zu tun ist!
Grundpreis muss bei Ebay-Verkäufen mitgeteilt werden
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 07.12.2011 - 04:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 535376
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 55 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rechtsmissbräuchliche Abhebung mit Originalkarte?
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG



 

Who is online

All members: 10 591
Register today: 0
Register yesterday: 1
Members online: 0
Guests online: 112


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.