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VKU zur Forderung des Bundeskartellamtes / VKU lehnt Kartellrecht für Gebühren ab

ID: 533849


(ots) - Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) lehnt die
Forderung des Bundeskartellamtes, die kartellrechtliche Kontrolle auf
Gebühren auszudehnen, ab: Die Trinkwasserversorgung in Deutschland
obliegt den Städten und Gemeinden. "Sie treffen im Interesse der
Bürgerinnen und Bürger vor Ort die Entscheidung, wie diese Versorgung
organisiert sein soll", so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim
Reck. Dabei stehen ihnen grundsätzlich auch zwei Modelle zur
Verfügung, wie die Beziehung zu den Kunden geregelt wird:
privat-rechtlich mit Preisen oder öffentlich-rechtlich mit Gebühren.
Beide Systeme stehen selbständig nebeneinander und sind mit einer
funktionierenden Kontrolle durch Behörden und Gerichte im Sinne der
Verbraucher ausgestattet.

"Für die Forderung, im laufenden Novellierungsverfahren für das
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die kartellrechtliche
Kontrolle auch auf Gebühren auszudehnen, fehlt damit die sachliche
Grundlage. Für einen solchen Schritt fehlt dem Gesetzgeber auch die
verfassungsrechtliche Kompetenz. Außerdem müsste er sich fragen
lassen, wo er hier eine Grenze ziehen will. Sollen auch Gebühren für
Kitas und kommunale Musikschulen zukünftig der Kontrolle der
Kartellbehörden unterliegen?", so Reck abschließend.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 236.000 Beschäftigten
wurden 2009 Umsatzerlöse von rund 94 Milliarden Euro erwirtschaftet
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der
Strom-, 67,7 Prozent in der Erdgas-, 76,3 Prozent in der
Trinkwasser-, 58,2 Prozent in der Wärmeversorgung und 12,8 Prozent in
der Abwasserentsorgung.






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Datum: 05.12.2011 - 08:46 Uhr
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