BDI lehnt geändertes Verbraucherinformationsgesetz ab
(ots) - 
   - Gefährdung von Betriebsgeheimnissen ohne Nutzen für Verbraucher
   - Verwaltungsrecht wird auf den Kopf gestellt
   - Unverhältnismäßiger Eingriff in Unternehmensrechte
   Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) lehnt die 
beschlossene Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ab. 
"Das Gesetz gefährdet Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und schafft 
keinen tatsächlichen Nutzen für den Verbraucher", sagte 
BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber zur Verabschiedung des VIG 
durch den Bundestag am Freitag in Berlin.
   Die Industrie kritisiert vor allem den sofortigen Vollzug von 
Behördenentscheidungen. Er ist im geänderten VIG als Regelfall 
vorgesehen, ein besonderes öffentliches Interesse muss nicht 
bestehen. Verbraucher sollen demnach künftig unverzüglich 
Behördeninformationen über mögliche Rechtsverstöße im Zusammenhang 
mit Lebensmitteln oder anderen Produkten des täglichen Bedarfs 
erhalten. Ein Widerspruch oder eine Klage des betroffenen 
Unternehmens hat keine aufschiebende Wirkung mehr. "Dies stellt das 
im Verwaltungsrecht geltende Regel-Ausnahme-Verhältnis zulasten der 
Betroffenen auf den Kopf, ohne einen wirksamen Beitrag zum 
Verbraucherschutz zu leisten", kritisierte Kerber.
   Beim VIG gehe es nicht um Fälle der Gefahrenabwehr, sondern um 
Informationsanfragen. Kerber: "Unbestritten ist, dass bei Gefahr für 
die Gesundheit schnell gehandelt und alles zum Schutz des 
Verbrauchers getan werden muss. Dies ist jedoch auch nach den 
einschlägigen Gesetzen zur Lebensmittel- und Produktsicherheit 
möglich." Der BDI hat sich im Gesetzgebungsverfahren gegen die 
Verkürzung der Verfahrensrechte ausgesprochen und auf die Gefahren 
für die betroffenen Unternehmen hingewiesen. Dies ignorierte die 
Politik mit Hinweis auf vergangene Lebensmittelskandale, zu deren 
Bekämpfung laut BDI jedoch im geltenden Lebensmittelrecht bereits 
hinreichende Instrumente zur Verfügung standen.
   Die Beschneidung des Verwaltungsrechtsweges birgt aus Sicht des 
BDI für die deutsche Industrie erhebliche Risiken: "Auch wenn sich 
später herausstellen sollte, dass entgegen der anfänglichen 
Einschätzung kein Rechtsverstoß vorlag, ist die Information 
unwiderruflich veröffentlicht. Im Falle von Unternehmens- oder 
Betriebsgeheimnissen drohen Unternehmen unkalkulierbare Schäden", 
warnte Kerber.
   Der BDI hat investitionsagenda.de gestartet, damit wieder mehr in 
Deutschlands Zukunft investiert wird. Nur mehr Investitionen schaffen
neues Wachstum, neue Beschäftigung und neue Aufstiegschancen. Mehr 
auf www.investitionsagenda.de.
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Datum: 02.12.2011 - 05:00 Uhr
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