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Risiko: Vereinsgründung: Vereinsrecht für Vorstände und Aufsichtsorgane – Fachseminar der Berliner

ID: 531414

Berlin, 1. Dezember 2011: Welche rechtlichen Grundlagen im Vereinsalltag von Vorständen und Aufsichtsorganen zu beachten sind und wie Fallstricke umgangen werden können, erfahren Teilnehmer im Seminar der Berliner Wirtschaftsgespräche e.V. „Vereinsrecht für Vorstände und Aufsichtsorgane“. Geleitet wird das Seminar von den Rechtsanwälten Katrin Witte, Dr. Marc-André Rousseau, Dr. Karl-Dieter Müller und Dr. Axel Schilder. Es findet am 25. Januar 2012 ab 10:00 in den Räumen der BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Berlin statt.


(businesspress24) - Die Nichtbeachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Vereine kann die Nichtigkeit von Beschlüssen, die Aberkennung der Gemeinnützigkeit und sogar die Haftung des Vorstandes und der Aufsichtsorgane zur Folge haben. Deshalb ist es unumgänglich, die wesentlichen Grundlagen des Vereinsrechts, die einen rechtssicheren Vereinsalltag ermöglichen zu kennen. Vereine fördern insbesondere soziale und kirchliche Belange sowie Sport, Kultur und Umweltschutz. Von der Gründung über den laufenden Betrieb bis hin zur Beendigung eines Vereins müssen sich deren Mitglieder, Vorstände und Aufsichtsorgane mit einer Vielzahl rechtlicher Fragen und Probleme auseinandersetzen. Dazu gehört die Beachtung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Strafgesetzbuches, der Regeln des Steuerrechts als auch der vielfältigen Rechtsprechung der Finanzgerichte.
Die Rechtsanwälte Katrin Witte, Dr. Marc-André Rousseau, Dr. Karl-Dieter Müller und Dr. Axel Schilder, BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin, erläutern die wesentlichen Grundlagen von der Gründung bis zur Auflösung eines Vereins. Darüber hinaus erklären sie vereinstypische Strukturen und Vereinsgremien sowie deren Verantwortung. Auch die Finanzierung von (gemeinnützlichen) Vereinen muss klar gegliedert werden, um möglichen rechtlichen Fallstricken aus dem Weg zu gehen. Gemeinnützigkeit und Sponsoring spielen dabei eine wesentliche Rolle. Die Themen Buchführung des Vereins sowie aktuelle Entwicklungen im Vereinsrecht werden ebenfalls beleuchtet.
Interessierte können sich unter dem folgenden Link zur Veranstaltung anmelden: http://www.bwg-ev.net/events/info/ws6um-vereinsrecht-fuer-vorstaende-und-aufsichtsorgane




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Als überparteiliche Vereinigung haben sich die »Berliner Wirtschaftsgespräche e.V.«, zum Ziel gesetzt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern, indem sie Netzwerke und Kommunikationszusammenhänge schaffen. Die Berliner Wirtschaftsgespräche verstehen sich als unabhängig, weder Ideologien noch Programmen verpflichtet. Mit Informationsveranstaltungen, Seminaren und Foren vermitteln wir Informationen über technologische und wirtschaftliche, soziale und rechtliche Entwicklungen. Darüber hinaus wollen wir die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, gesetzgeberischen Körperschaften, öffentlicher Verwaltung, Wissenschaft und Sozialpartnern begleiten und entwickeln.

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Datum: 01.12.2011 - 03:40 Uhr
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