Sonnengeld Mineo III: Schadensersatzansprüche für Anleger!
BSZ e.V.-Vertrauensanwälte gehen von Schadensersatzansprüchen der Anleger aus!
(LifePR) - Falsche Angaben zu der Anlage! Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben inzwischen den Fonds Sonnengeld GmbH & Co. Solarpark Mineo 3 KG geprüft und sind der Ansicht, dass Anleger gute Schadensersatzchancen haben dürften:
Nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte war nie die Realisierung des Projektes beabsichtigt. Auch wurde z.B. geworben mit einer Beteiligung an einer "GmbH & Co. Solarpark Mineo 3 KG. Soweit die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte feststellen konnten, gab es aber keine Vorläufer-Kommanditgesellschaften (was man bei Angabe der Zahl 3 vermuten könnte).
Anlegern wurde auch teilweise mitgeteilt, dass der Solarpark überzeichnet sei, wenig später wurde allerdings erklärt, dass der Park nicht gebaut werden könne, weil zu wenige Investoren vorhanden gewesen seien.
Geworben wurde teilweise auch mit einem Auszug aus einer Fachzeitschrift namens "Investment". Angeblich soll es sich bei dieser Zeitschrift um eine Pflichtlektüre für Investoren, Banker, Berater, Vermögensverwalter und Vermittler handeln. Dem BSZ e.V. ist diese Zeitschrift jedoch nicht bekannt.
Auch sollte nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Strafanzeige gestellt werden, da die Einbeziehung der Staatsanwaltschaft wichtig erscheint. Dies auch deshalb, weil im Wege der sog. Rückgewinnungshilfe nach § 111 StPO auch auf eventuell durch die Staatsanwaltschaft gesicherte Vermögenswerte zurück gegriffen werden kann.
Geschädigte Sonnengeld Mineo-3-Anleger können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft Sonnengeld Mineo anschließen.
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Datum: 25.11.2011 - 10:27 Uhr
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