businesspress24.com - Albis Capital AG&Co. KG und ALAG Auto-Mobil GmbH&Co. KG zu Schadensersatz verurteilt.
 

Albis Capital AG&Co. KG und ALAG Auto-Mobil GmbH&Co. KG zu Schadensersatz verurteilt.

ID: 527846

OLG Bamberg spricht einer Anlegerin der Albis Capital AG&Co. KG und der ALAG Auto-Mobil GmbH&Co. KG Schadensersatz i.H.v. Euro 38.230,00 zu.


(LifePR) - Mit Urteil vom 09.09.2011 hat das Oberlandesgericht Bamberg einer Anlegerin Schadensersatz wegen Falschberatung i.H.v. Euro 38.230,00 zugesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig. Geklagt hatte eine Anlegerin wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung über die Risiken einer atypisch stillen Beteiligung sowie einer Kommanditbeteiligung. Das OLG Bamberg gab der Anlegerin Recht, nachdem die Klage vom LG Schweinfurt abgewiesen wurde. Die Anlegerin hatte sich unternehmerisch an der Albis Capital AG & Co. KG sowie der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG beteiligt. Sie war der Auffassung, dass sie über die immensen Risiken, die mit den Leasingbeteiligungen zusammenhängen, nicht aufgeklärt wurde. Die Anlegerin wusste insbesondere nichts von der Gefahr einer Nachzahlungspflicht in Höhe der gewinnunabhängigen Ausschüttungen/Entnahmen.
Das OLG Bamberg bestätigte die Nichtaufklärung über die Gefahr einer Nachzahlungspflicht ("Nachschusspflicht"). In den Urteilsgründen heißt es u.a.: "Es steht aufgrund der Aussage der Zeugin [.] fest, dass sie über das Risiko einer eventuellen Nachschusspflicht nicht aufgeklärt hat, weil ihr dieses Risiko zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt gewesen ist. Die Zeugin hat auch bestätigt, dass inzwischen zu ihrer Überraschung tatsächlich derartige Nachforderungen im Raum stehen."
Diese Anlegerin hatte Glück, denn sie hat ihre Ansprüche rechtzeitig gerichtlich geltend gemacht. Es ist wichtig, dass andere Geschädigte unbedingt noch vor Ablauf des 31.12.2011 tätig werden und verjährungshemmende Maßnahmen einleiten. Denn viele derartige Leasing-Beteiligungen wurden bereits vor dem 01.01.2002 erworben, so dass mögliche Ansprüche mit Ablauf des 31.12.2011 nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden können.
Für weitere Informationen können sich Betroffene den BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaften ALAG Auto Mobil AG & Co. KG und/oder Albis Capital AG & Co. KG anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.




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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 25.November 2011 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


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Datum: 25.11.2011 - 07:28 Uhr
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