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Chance vertan

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Politik verzichtet auf anwaltliche Expertise beim Bundesverfassungsgericht


(LifePR) - Der Richterwahlausschuss hat zwei neue Richter für das Bundesverfassungsgericht bestimmt. Dabei wurden keine Anwältin oder Anwalt gewählt. Deutscher Anwaltverein (DAV) und Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) bedauern, dass die Politik es versäumt hat, Richter mit anwaltlicher Berufserfahrung ans Bundesverfassungsgericht zu holen. Geeignete, von DAV und BRAK vorgeschlagene Kandidatinnen und Kandidaten aus der Anwaltschaft waren im Gespräch.
"Sie haben aber vermutlich nicht die ausreichende Nähe zu den vorschlagsberechtigten Parteien gehabt", so DAV-Präsident Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer. BRAK-Präsident Rechtsanwalt Axel C. Filges: "Alle verantwortlichen Beteiligten waren sich in den Vorgesprächen einig, dass anwaltlicher Sachverstand an das Bundesverfassungsgericht gehört. Das Verfahren der Richterwahl ist nicht ausreichend transparent."
Zum Verfahren der Richterwahl äußern sich die Anwaltspräsidenten: "Wir mahnen deshalb Transparenz des Wahlverfahrens an und fordern den Gesetzgeber auf, das bestehende Verfahren bis zur nächsten Richterwahl zu ändern." Die Anwaltschaft biete hierfür ihre Mithilfe an.
Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte vom Bundestag und wiederum vom Bundesrat gewählt. Erforderlich ist eine 2/3 Mehrheit, die Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Gerade weil das Bundesverfassungsgericht kein gewöhnliches Gericht ist, sollte die Anwaltschaft in jedem der zwei Senate des Bundesverfassungsgerichts vertreten sein, fordern BRAK und DAV.




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Datum: 25.11.2011 - 04:58 Uhr
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