businesspress24.com - Geld zurück mit der Entfernungspauschale
 

Geld zurück mit der Entfernungspauschale

ID: 527393

Ständiges Pendeln belastet nicht nur die Nerven der Berufstätigen, auch die Geldbörse wird bei den aktuellen Benzinkosten nicht geschont. Wenigstens kann jeder Arbeitnehmer in der Steuererklärung für Fahrten zur Arbeitsstätte eine Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen. Welche Strecken berücksichtigt werden und wie die Pauschale bemessen wird, erklärt die Steuerberaterin Monika Nadler aus Braunschweig.


(businesspress24) - Welche Strecken berücksichtigt das Finanzamt?

- Alle Verkehrsmittel sind begünstigt, nicht nur Autofahrten. Wege mit dem Bus, Bahn und Fahrrad gelten auch

- Sie gilt auch für alle Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft

- Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt werden berücksichtigt

- Es wird nur eine Fahrt am Tag berücksichtigt, auch wenn mehrere Fahrten am Tag nötig waren

- Zugrunde gelegt wird immer die kürzeste und/oder verkehrsgünstigere Strecke

- Pro Jahr können 220 bis 230 Fahrten bei einer 5-Tage-Woche und 260 bis 280 Fahrten bei einer 6-Tage-Woche geltend gemacht werden

Entfernungskilometer

Pro Entfernungskilometer werden 0,30 Cent erstattet. Die Anzahl der Kilometer werden nach der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bemessen. Hier wird immer die kürzeste Entfernung berechnet. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel können bis zu 4.500 Euro abgesetzt werden. Bei Fahrten mit dem eigenen Pkw ist es unter Umständen möglich, einen höheren Betrag anzusetzen. Die Entfernungspauschale wird nur für jeden vollen Kilometer und nicht für angefangene Kilometer bewilligt.

So wird die Entfernungspauschale berechnet
Die Zahl der Arbeitstage x Entfernungskilometer x Cent ergeben den absetzbaren Betrag pro Kilometer.

Mit weiterführenden Informationen zum Thema Entfernungspauschale steht die Steuerberaterin Monika Nadler aus Braunschweig gerne zur Verfügung.




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Pressekontakt

Monika Nadler
Steuerberaterin

Dörnbergstr. 1
38106 Braunschweig

Tel.: 05 31 / 2 33 50 77
Fax: 05 31 / 2 33 50 79

E-Mail: monika.nadler(at)t-online.de
Homepage: www.steuerberaterin-nadler.de



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Finanzamt hält bei Schenkung die Hand auf
Neue Bilder auf der Homepage des ABER KLAR! e.V. Lohnsteuerhilfevereins unter http://www.ihre-lohnst
Bereitgestellt von Benutzer: PR-Blickpunkt
Datum: 25.11.2011 - 02:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 527393
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Monika Nadler
Stadt:

Braunschweig


Telefon: 0531-2335077

Kategorie:

Steuerberatung


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 137 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Geld zurück mit der Entfernungspauschale
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Steuerberaterin Monika Nadler (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Steuerberaterin Monika Nadler



 

Who is online

All members: 10 569
Register today: 0
Register yesterday: 1
Members online: 0
Guests online: 93


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.