Trinken und Trampeln - nur mit Sondergenehmigung
(LifePR) - Die so genannten Bier-Bikes rollen immer öfter über unsere Straßen. In Zukunft ist ihr Betrieb allerdings nur noch als erlaubnispflichtige Sondernutzung zulässig. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Münster. Die Richter des OVG haben damit einen Präzedenzfall geschaffen, indem es der Stadt Düsseldorf teilweise recht gab. Diese hatte die Nutzung von Bier-Bikes auf öffentlichen Straßen verboten, denn immer mehr dieser pedalbetriebenen Gefährte sind unterwegs. Im Schleichtempo zwischen sechs und zehn Stundenkilometern rollen die 2,30 Meter breiten Mobile durch den ohnehin zähen Stadtverkehr, verursachen zuweilen Staus und ziehen den Unmut vieler Autofahrer auf sich. Bis zu zwölf Mitfahrer strampeln und trinken dabei frisch Gezapftes, während ein (hoffentlich) nüchterner Fahrer lenkt und bremst. Dagegen hatten zwei Betreiber geklagt - ohne Erfolg. Laut ARAG Experten dürfen sie nun nur noch unter Auflagen, etwa auf bestimmten Straßen oder zu festgelegten Zeiten fahren. Laut Klage drohten neben der Verkehrsbehinderung auch Gläser und betrunkene Mitfahrer vom Bike zu fallen. Die Betreiber bestritten, dass ihre Gefährte nur "Sauftouren" dienen. Das Bike werde auch zu umweltfreundlichen Stadtrundfahrten, Firmenausflügen und Kindergeburtstagen genutzt. Daher kündigten die Betreiber an, vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen (OVG Münster, Az.: 11 A 2325/10, 11 A 2511/10).
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Datum: 24.11.2011 - 06:40 Uhr
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