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Bundesfinanzhof entscheidet zu Gunsten der Steuerpflichtigen

ID: 526483

Kosten eines Zivilprozesses können als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd angesetzt werden


(businesspress24) - Die Kosten für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung können sehr hoch werden. Gut, wenn der Anleger über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, die die Kosten eines Schadenersatzprozesses übernimmt.

Doch auch Anleger, die diese Kosten selbst zahlen müssen, bleiben für den Fall, dass sie den Prozess verlieren, nicht auf allen Kosten sitzen. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 12. Mai 2011 – VI R 42/10 – entschieden, dass die Kosten eines Zivilprozesses unabhängig vom Gegenstand des Prozesses als außergewöhnliche Belastungen steuerlich in Abzug gebracht werden können. Dies gilt immer dann, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

Im Einzelfall kann diese Entscheidung helfen, dass durch die Berücksichtigung dieser Kosten in der Steuererklärung die wirtschaftlichen Lasten eines Prozesses die Steuerlast gemindert und damit "unter dem Strich" die Prozesskosten reduziert werden.

Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit dieser Entscheidung des Bundesfinanzhofs? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

Ihr Ansprechpartner:
Michael Minderjahn
Rechtsanwalt




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Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.Anlegerschutzmagazin.de.



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Datum: 24.11.2011 - 03:20 Uhr
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