Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :Unicredit HypoVereinsbank lässt Swap-Urteil erneut rechtskräf
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Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :Unicredit HypoVereinsbank lässt
Swap-Urteil erneut rechtskräftig werden
DGAP-Media / 23.11.2011 / 10:29
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Die Unicredit hat erneut ein verlorenes Verfahren vor dem LG München I vom
12. Oktober 2011 wegen der Empfehlung zum Erwerb eines CCS rechtskräftig
werden lassen.
Am 12. Oktober 2011 hat das LG München I die Unicredit HypoVereinsbank AG
erneut wegen der fehlerhaften Beratung zum Thema Cross Currency Swap zur
Rückabwicklung verurteilt. Die Klägerin, welche durch Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarkrtecht Michael A. Leipold vertreten worden ist, machte
geltend nichtüber das unendliche Risiko der Anlage aufgeklärt worden zu
sein. Dies konnte zum wiederholten Male in diesem Verfahren nachgewiesen
werden. Auch die Zeugenaussagen der Bankmitarbeiter bestätigen kein anderes
Bild des Sachvortrages.
Der Einwand der Bank das BGH Urteil vom 22. März 2011 gegen die Deutsche
Bank in Bezug auf einen getätgten Spread Ladder Swap wäre nicht
vergleichbar, wies die zuständige Richterin zurück.
Zwischenzeitlich hat das LG München I auch in einem weiteren vernichtenden
Urteil gegen die HypoVereinsbank wegen einem Cross Currency Swap
klargestellt, dass das WphG nicht anwendbar ist, weil es sich um
Wettverträge handelt. Der Einwand der Verjährung, welche die
HypoVereinsbank in der Vergangenheit immer erhoben hat, ist somit auch zum
Nachteil der Bank entschieden worden.
Ende der Pressemitteilung
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147423 23.11.2011
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