Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA): Kartellamt behält schärfere Waffen gegen Energiekonze
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Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA): Kartellamt behält
schärfere Waffen gegen Energiekonzerne / Ursachen für fehlenden
Wettbewerb bei Strom und Gas bekämpfen
DGAP-Media / 15.11.2011 / 10:55
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Hannover - Preismissbrauch marktbeherrschender Strom- und Gasanbieter
bleibtüber 2012 hinaus für weitere fünf Jahre verboten. Das sieht der
Entwurf für die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
vor. Nach Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums herrscht im
Energiebereich nach wie vor kein strukturell gesicherter Wettbewerb.
'Das Verlängern des Verbots ist ein wichtiges Signal für das Bekämpfen des
Preishöhenmissbrauchs auf dem Energiesektor', kommentiert Manfred Panitz,
geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Bundesverbands der
Energie-Abnehmer e. V. (VEA). 'Kostenkontrolle ersetzt jedoch keine
strukturellen Maßnahmen zum Beleben des Wettbewerbs bei Strom und Gas.'
Liegen die Energiepreise marktbeherrschender Unternehmen deutlichüber
denen der Wettbewerber, kann sie das Kartellamt auch zukünftig verbieten.
Bestand behält auch die Beweislastumkehr. Versorgungsunternehmen müssen
danach die Gründe für ihreüberhöhten Energiepreise der Kartellbehörde
darlegen.
'Symptome fehlenden Wettbewerbs zu bekämpfen reicht nicht aus', kritisiert
Manfred Panitz. 'Die Ursachen müssen adressiert werden. Wir brauchen ein
ausreichendes Stromangebot, leistungsfähige Netze und einen international
freien Marktzugang', so Panitz weiter.
Rückfragen bitte an: Manfred Panitz, Bundesverband der Energie-
Abnehmer e. V. (VEA), Zeißstraße 72, 30519 Hannover, Tel.: (0511) 98
48-110, Fax: (0511) 98 48-188, E-Mail: info(at)vea.de, Internet: www.vea.de
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146361 15.11.2011
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Datum: 15.11.2011 - 04:55 Uhr
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