businesspress24.com - Gemischte Nutzung von Grundstücken: Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsgeschäftes recht
 

Gemischte Nutzung von Grundstücken: Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsgeschäftes rechtens

ID: 519800


(LifePR) - Bei der gemischten Bebauung eines Geländes mit Gebäuden zu Wohn-, gewerblichen und industriellen Zwecken verstößt die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsgeschäftes nicht gegen Nachbarrechte. Über dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 21. Juli 2011 (Az: 1 K 375/11.KO) informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Die Eigentümerinnen von zwei Wohngebäuden waren mit der geplanten Ansiedlung eines rund 4.000 Quadratmeter großen Einzelhandelsgeschäfts im Umfeld ihrer Gebäude nicht einverstanden. In der Umgebung der Häuser befinden sich Grundstücke, die zu Wohn-, gewerblichen und industriellen Zwecken genutzt werden. Um die Ansiedlung des Einzelhandelsgeschäftes auf einer brachliegenden Fläche zu ermöglichen, beschloss der Stadtrat die Änderung des betreffenden Bebauungsplans. Der zuständige Landkreis genehmigte das Vorhaben.
Die beiden Frauen legten Widerspruch ein und führten verschiedene vorläufige Rechtsschutzverfahren durch. Schließlich beantragten die Klägerinnen beim Verwaltungsgericht die Aufhebung der Baugenehmigung.
Ohne Erfolg. Die Genehmigung des Vorhabens, so die Richter, verletze die Eigentümerinnen nicht in ihren Rechten. Weder seien Regelungen des Bebauungsplans, die dem Schutz Dritter dienten, verletzt, noch verstoße die Erteilung der Genehmigung gegen das Gebot der Rücksichtnahme. Insbesondere seien die Lärmimmissionen, die unter anderem durch den Kundenverkehr entstünden, zumutbar. Dies belegten die Gutachten und Messungen der Sachverständigen. Zudem habe das Vorhaben für die Häuser auch keine erdrückende Wirkung. Auch wenn man von einer Ungültigkeit des Bebauungsplan ausginge, läge keine subjektive Rechtsverletzung vor. Das Einzelhandelsgeschäft läge dann im Innenbereich der Stadt in einer Gemengelage, denn in der näheren Umgebung seien neben zahlreichen Wohngebäuden auch Gewerbe und ein Industriebetrieb anzutreffen. In einer derartigen Umgebung gebe es keinen Abwehranspruch der Klägerinnen gegen den großflächigen Gewerbebetrieb.




Informationen: www.mietrecht.net
Quelle: Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  OLG Hamburg: Arzneinmitteleigenschaft von Stickstoffmonoxid-Stickstoffgasgemischen für medizinische Grenzen der Zaunsicherung
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 14.11.2011 - 10:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 519800
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

lenz/Berlin


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 54 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gemischte Nutzung von Grundstücken: Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsgeschäftes rechtens
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.



 

Who is online

All members: 10 591
Register today: 0
Register yesterday: 1
Members online: 0
Guests online: 214


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.