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Falk Fonds 76: Liquidation des Fonds steht unmittelbar bevor.

ID: 515460

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt Anlegern insbesondere dann eine juristische Anspruchsprüfung, wenn sie ihren Anteil über die LBBW oder die ALLBANK finanzierten.


(LifePR) - Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte aus Anlegerkreisen erfuhr, soll der Falk Fonds 76 noch dieses Jahr endgültig liquidiert werden. Der Liquidationserlös wird zunächst an die Banken gehen, was bedeutet, dass die Anleger nun endgültig große Verluste erleiden werden.
Anleger, die ihre Beteiligung über die Allbank bzw. die LBBW finanziert haben, empfiehlt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch dringend die Einholung einer rechtlichen Beratung, da beide Banken nach Dafürhalten von CLLB Rechtsanwälte teilweise falsche Widerrufsbelehrungen in den Darlehensverträgen verwendet haben. Dies kann dazu führen, dass Anleger auch heute noch den Darlehensvertrag widerrufen können mit der Folge, dass die Anleger auf diese Weise elegant das gesamte, für den Fondserwerb investierte Geld zurück erhalten können.
Gegen die ALLBANK bzw. deren Rechtsnachfolgerin hat die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte bereits entsprechende Urteile vor dem OLG Celle erstreiten können. Auch das OLG Frankfurt hat in diesem Sinne entschieden.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Bombosch weist darauf hin, dass bestehende Rechtsschutzversicherungen in vielen Fällen die mit einer Anspruchsprüfung und -durchsetzung verbundenen Kosten tragen.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ?Falk-Fonds" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3
Dieser Text gibt den Beitrag vom 08. November 2011 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.






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Datum: 08.11.2011 - 04:39 Uhr
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