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Insolvenzrecht: Unternehmen und Betriebe sind keine Weihnachtsgänse

ID: 512012

Der BDS Bayern begrüßt den Ansatz der gestern beschlossenen Reform des Insolvenzrechts, mahnt aber Änderungen an. So fordert der BDS weiterhin eine Stärkung der ökonomischen Kompetenz von Insolvenzgerichten durch wirtschaftskundige Beisitzer und beharrt auf seinem Wunsch, die Arbeit von Insolvenzverwaltern durch Bewertungskataloge transparenter zu machen.


(businesspress24) - MÜNCHEN. „Vorrang für die zweite Chance – keine unnötige Stigmatisierung von sanierungsfähigen Unternehmern“, mit diesen Forderungen bringt sich der Bund der Selbständigen (BDS) – Gewerbeverband Bayern seit Jahren in die Diskussion um die Reform des Insolvenzrechtes ein. „Der vorliegende Gesetzentwurf ist zumindest ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Wolfgang Krebs, Präsidiumsmitglied des BDS und seit Jahren intimer Kenner der Materie. „Es ist sicher richtig, wenn in Zukunft die Richter begründen müssen, warum sie die Sanierung in Eigenverwaltung ablehnen.“ Bereits im bestehenden Recht konnten Unternehmenschefs bei einer Schieflage Antrag auf Eigenverwaltung stellen. In diesem Fall kann das Gericht statt des klassischen Insolvenzverwalters einen Sachwalter bestellen, der das Handeln des Geschäftsführers überwacht, aber nicht direkt in das Unternehmen hineinregiert. Die Entscheidung, ob eine Eigenverwaltung zugelassen wird, lag bisher im Ermessen des Gerichts und wurde meist abgelehnt.
In Zukunft soll ein Unternehmer mit dem Insolvenzantrag zusätzlich einen Antrag auf die Sanierung in Eigenverwaltung stellen können. Nur wenn dieser "offensichtlich aussichtslos" ist, kann ein Richter diesen zurückweisen. Die Beweislast für diese Aussichtslosigkeit liegt in Zukunft beim Gericht. „Uns wäre es aber dennoch lieber gewesen, wenn der Gesetzgeber unseren Vorschlag eines Sanierungsrates in den Entwurf aufgenommen hätte. Damit hätten die Richter bei der Entscheidung, ob ein Un-ternehmen sanierungsfähig ist, wirtschaftlichen Sachverstand an der Seite gehabt“, so Wolfgang Krebs. Ein weiterer Vorteil des Sanierungsrates: Er hätte, falls es doch zur klassischen Insolvenz mittels Insolvenzverwalter kommt, die Arbeit der Verwalter besser überwachen können.
Wie die Arbeit der Insolvenzverwalter in Zukunft effektiver überwacht werden soll, muss in den weiteren Stufen der Insolvenzrechtsreform deutlich besser geregelt werden als bisher, fordert der BDS. Im neuen Gesetz sind Qualitätsstandards und Bewertungskriterien für die Arbeit von Insolvenzverwaltern dringend notwendig. „Diese sollten auch Einfluss auf das Honorar haben. Es ist unübersehbar, dass viele der Verwertungsbeteiligten, ob Verwalter oder so genannte Sanierungsberater Insolvenzverfahren unverhältnismäßig hinauszögern. Viele haben nur das Ziel, Unternehmen zulasten von Gläubigern und Schuldnern auszunehmen wie eine Weihnachtsgans“, so Krebs. „Dies muss aufhören. Man darf die volkwirtschaftlichen Schäden durch Insolvenzen nämlich nicht kleinreden: Im vergleichsweise guten Jahr 2010 sind 32.100 Unternehmen und Selbständige in Deutschland in Insolvenz gegangen. 240.000 Beschäftigte verloren ihre Arbeitsplätze. Die Schäden für Gläubiger beliefen sich auf 35,4 Milliarden Euro.“





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Dem BDS Bayern gehören 20.000 Unternehmen und Selbständige mit rund 350.000 Mitarbeitern an. Über 90 Prozent der Mitgliedsunternehmen aus allen Branchen des bayerischen Mittelstands sind in Familienbesitz.



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Datum: 02.11.2011 - 11:47 Uhr
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