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Schreiben der Finanzämter bitte prüfen: Lohnsteuerabzugsmerkmale können unvollständig oder unrichtig

ID: 510237


(ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:

Derzeit erhalten seit Mitte Oktober bis spätestens Ende November
alle Arbeitnehmer von ihrem Finanzamt Informationsschreiben über ihre
elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale - "ELSTAM". Dieses Schreiben
beinhaltet die Daten, welche bisher auf der Papp-Lohnsteuerkarte
standen und nun elektronisch im zentralen Datenspeicher erfasst sind.

Die VLH empfiehlt, Ihre Daten in den zugesandten Schreiben genau
zu überprüfen.

Die Schreiben der Finanzverwaltung erhalten neben der Anschrift
und der Steueridentifikationsnummer (ID) die Lohnsteuerklasse,
Religionszugehörigkeit und ggf. einige Freibeträge.

Wie nun festzustellen ist, sind einige dieser Mitteilungen
fehlerhaft:

- Bei Ehepaaren mit bisheriger Steuerklassenwahl III/V sind
jetzt in vielen Fällen die Steuerklassen IV/IV
gespeichert. Ohne entsprechenden Änderungsantrag droht in
diesen Fällen dann ein geringerer Lohnsteuerabzug und ggf.
Nachteile bei Arbeitslosigkeit oder im Bezug anderer
Lohnersatzleistungen.
- Ebenso fehlen Freibeträge für Kinder und
Körperbehinderung.

Bitte beachten Sie, dass eine Korrektur solcher unrichtiger
Angaben nur auf Antrag über das zuständige Finanzamt und nicht bei
der Gemeinde möglich ist. Da die richtigen Daten dem Finanzamt oft
bekannt sind, kann hier bereits ein Telefonanruf helfen.

Die Eintragung weiterer Freibeträge, z.B. wegen höherer
Aufwendungen oder ein Wechsel der Steuerklasse gegenüber dem Vorjahr,
kann jedoch nur über einen schriftlichen Antrag erfolgen.

Sollten Sie Hilfe bei der Prüfung der Mitteilungsschreiben, dem
Antrag auf Lohnsteuerermäßigung oder zur Einkommenssteuererklärung




benötigen, können Sie sich gerne an eine unserer rund 2.800
bundesweit tätigen örtlichen Beratungsstellen wenden.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über
700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche
Beratungsstellen - viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert -
erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen
der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere
Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können
unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser
Pressetext steht auch im Internet unter " http://ots.de/6DNXW " zum
Download bereit.



Ansprechpartner:
Bernhard Lauscher, Steuerberater, Pressesprecher der VLH
Tel.:06321 / 4901-0
Fax:06321 / 4901-49
Email:presse(at)vlh.de
Web:www.vlh.de / Presse


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Datum: 31.10.2011 - 05:43 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 510237
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Neustadt a. d. W.


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Kategorie:

Arbeit


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"Schreiben der Finanzämter bitte prüfen: Lohnsteuerabzugsmerkmale können unvollständig oder unrichtig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

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