businesspress24.com - Negative Auswirkungen von Praktikumsvergütungen
 

Negative Auswirkungen von Praktikumsvergütungen

ID: 509254

In der heutigen Wirtschaft sind Studenten die ein Praktika absolvieren keine Seltenheit. In manchen Fällen wird ein Praktikum vom jeweiligen Unternehmen vergütet, um die Aufwendungen des Praktikanten auszugleichen.


(businesspress24) - Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 09.06.2011 können sich jedoch diese Einnahmen negativ auf das Kindergeld des Studenten auswirken. Steuerberater Gerhard Heim aus Augsburg klärt Sie über die Einzelheiten des Urteils auf.

Grundlage des Urteils des BFH

In dem zugrunde liegenden Fall nahm ein Student, dessen Lebensmittelpunkt im Wohnhaus der Eltern lag, ein Praktikum in den USA an. Durch die dort gezahlte Praktikumsvergütung und weitere Einkünfte des Studenten überschritten seine Einnahmen jedoch den Jahresgrenzbetrag von 8004,00 Euro. Mit dem überschreiten des Grenzbetrages durch die Einkünfte des Studenten, erloschen die Ansprüche seiner Eltern auf Kindergeld.

Als Resultat reichten die Eltern die während des Auslandspraktikums angefallenen Kosten für Unterbringung und Verpflegung ein und wollten diese im Rahmen der Steuererklärung geltend machen.

Grundsätzlich ist dies möglich, wenn der Lebensmittelpunkt des Studenten im elterlichen Haushalt liegt und der Student eine Wohnung am Studienort angemietet hat. Anfallende Aufwendungen für Miete und Verpflegung können dann innerhalb der doppelten Haushaltsführung geltend gemacht werden.

Die Problematik in diesem Fall war jedoch, dass der eigene Wohnsitz in Deutschland aufgegeben und ein Wohnsitz in den Vereinigten Staaten angemietet worden ist. Nach Meinung des BFH erlöschen hiermit die Grundlagen der doppelten Haushaltsführung und die damit verbundenen Ansprüche.

Der Augsburger Steuerberater Gerhard Heim gibt Ihnen gerne nähere Auskünfte und berät Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, um bei einem Praktikum im Ausland Ansprüche geltend machen zu können.




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Pressekontakt
Steuerkanzlei Heim
Ansprechpartner: Gerhard Heim
Steuerberater

Klinkerberg 9
86152 Augsburg

Telefon: 0821/344 88-0
Telefax: 0821/344 88-50

E-Mail: info(at)steuerkanzlei-heim.de
Homepage: www.steuerkanzlei-heim.de



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Was hilft beiÜberschuldung?
Tankservice von Remshagen gewährleistet die Betriebssicherheit
Bereitgestellt von Benutzer: PR-Blickpunkt
Datum: 28.10.2011 - 05:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 509254
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Gerhard Heim
Stadt:

Augsburg


Telefon: 0821-344880

Kategorie:

Dienstleistung


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 99 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Negative Auswirkungen von Praktikumsvergütungen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Steuerkanzlei Heim (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Steuerkanzlei Heim



 

Who is online

All members: 10 578
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 104


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.