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Zentrum für Qualität in der Pflege: Pflegezeitgesetz kommt nicht an

ID: 503601


(businesspress24) - Zentrum für Qualität in der Pflege / Schlagwort(e): Unternehmen/
Zentrum für Qualität in der Pflege: Pflegezeitgesetz kommt nicht an

DGAP-Media / 20.10.2011 / 11:58

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Umfrage der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP): Nur jedes
fünfte, mittelständische Unternehmen kennt das aktuelle Pflegezeitgesetz

Berlin - Im Bundestag finden heute die zweite und dritte Lesung des
geplanten Gesetzes zur Familienpflegezeit statt. Es soll berufstätigen
Pflegenden eine Arbeitszeitreduzierung um bis zu 50 % bei 75 % Gehalt für
eine Dauer von bis zu zwei Jahren ermöglichen. Obwohl die Regelungen zum
Jahresbeginn in Kraft treten sollen, ist das seit 2008 geltende
Pflegezeitgesetz in vielen deutschen Betrieben noch weithin unbekannt. Dies
ergab eine repräsentative Forsa-Umfrage in mittelständischen Unternehmen im
Auftrag der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege. Nur jeder fünfte
Mittelständler ist mit den Inhalten des aktuellen Gesetzes vertraut. Nicht
einmal zehn Prozent der befragen Unternehmen gaben an, dass die
Pflegeauszeit im vergangenen Jahr von ihren Mitarbeitern genutzt wurde.

'Unsere Umfrage zeigt, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, im
Gegensatz zur Kindererziehung, noch nicht in der Mitte der Gesellschaft
angekommen ist. Erwerbstätige pflegende Angehörige müssen entlastet werden.
Dazu müssen die Akzeptanz und das Wissen um die konkreten Lösungsangebote
im Arbeitsumfeld steigen', so Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP.

Das aktuelle Pflegezeitgesetz, welches eine bis zu sechsmonatige Auszeit
ohne Lohnfortzahlung beinhaltet, wird von den befragten Unternehmen
mehrheitlich kritisch gesehen. So geben insgesamt 62 % der befragten
Personalentscheider an, Schwierigkeiten bei der Umsetzung zu haben. Dabei




wird als größtes Problem der Ausfall von Fach- und Führungskräften genannt.

Auch der neue Gesetzentwurf wird von den deutschen Unternehmen skeptisch
aufgenommen. Jeder zweite Betriebäußert Bedenken gegenüber dem aktuellen
Entwurf. Dabei spielt nicht nur der Mehrbedarf an qualifiziertem Personal,
sondern auch das komplette Ausfallrisiko von Mitarbeitern nach Ablauf der
Pflegezeit eine Rolle. Für eine gesetzliche Verankerung spricht sich dieüberwiegende Mehrheit der Befragten aus. Allerdings ist im neuen Entwurf
kein Rechtsanspruch wie im aktuellen Gesetz vorgesehen, sondern nur
individuelle Absprachen möglich.

Aber nicht nur auf Unternehmensseite ist die aktuelle Rechtsprechung
unbekannt. Auch auf Arbeitnehmerseite besteht ein Informationsdefizit.
Weitere Umfragen zeigen, dass nur jeder zweite Ratsuchende das
Pflegezeitgesetz kennt. Nur 11 Prozent der befragten Männer würden für die
Angehörigenpflege aus dem Beruf aussteigen. Mehr Informationen zur
Forsa-Umfrage und zum Gesetzesentwurf unter www.zqp.de.

Hintergrund zur Umfrage: Zu den Einstellungen von Unternehmen zum Thema
'Vereinbarkeit von Beruf und Pflege' sowie zu der aktuellen Gesetzeslage
existieren bis dato nur wenige Untersuchungen. Im Zuge des aktuellen
Gesetzentwurfes zum Familienpflegegesetz, welches Anfang 2012 in Kraft
treten soll, hat die Stiftung ZQP im August dieses Jahres in Zusammenarbeit
mit der forsa GmbH eine repräsentative Befragung in mittelständischen
Unternehmen in Deutschland (>50 Mitarbeiter) durchgeführt. Befragt wurden
Entscheider aus dem Personalbereich in bundesweit insgesamt 202 Unternehmen
mittels computergestützter Telefoninterviews (CATI). Ziel der Befragung war
es, die Einstellung der Unternehmen zum Thema der Vereinbarkeit von Beruf
und Pflege vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzgebung (Pflegezeitgesetz
von 2008) und dem Gesetzentwurf zur Familienpflegezeit zu erfassen.Über 1,5 Millionen Pflegebedürftige und damit etwa 70 Prozent aller
pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden im häuslichen Umfeld
gepflegt. Auf die häusliche Pflege entfallen pro Woche durchschnittlich 37
Stunden. Doch die Betreuung von Familienangehörigen ist nicht nur
aufwendig, sondern auch teuer - vor allem wenn die Pflegenden dafür auf
Gehalt verzichten müssen. Für viele Berufstätige ist die Pflegeauszeit
daher nur machbar, wenn der Staat oder Arbeitgeber sie unterstützen. Einen
Verdienstausfall können sie sich nicht leisten

Pressekontakt:
Torben Lenz
Tel.: 030 275 93 95 - 15
E-Mail: torben.lenz(at)zqp.de


Ende der Pressemitteilung

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142901 20.10.2011


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Datum: 20.10.2011 - 05:58 Uhr
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