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U.S. CET Corporation informiertüber Vertragsrecht im Aussenhandel

ID: 499747

Vereinbarung des Gerichtsstandes | Teil 1


(businesspress24) - Bei internationalen Verträgen gilt die Vereinbarung des Gerichtsstandes als wichtiger Vertragsbestandteil. Für die Vertragsparteien ist es bei normalerweise vereinbarungsgemäßen Abwicklung des internationalen Vertrages ohne Bedeutung, sich Gedanken über einen etwaigen Rechtsstreit zu machen. Gleichwohl sollte gerade im Hinblick auf die Möglichkeit eines ausbrechenden Rechtsstreites zwischen den Vertragspartnern über bestimmte Vertrags- oder Abwicklungsfragen daran gedacht werden, rechtzeitig vorher, also schon beim Vertragsabschluss, Regelungen darüber zu treffen, bei welchem Gericht der Gerichtsstand begründet sein soll, sofern sich ein Gericht mit dem Streit befassen soll.
Von besonderer Bedeutung hierbei ist die grundsätzliche Möglichkeit der Vertragspartner einen Gerichtsstand frei vereinbaren zu können. So ist es aus deutscher Sicht für einen deutschen Im- oder Exporteur oftmals erstrebenswert, schon vor allem wegen der nicht vorhandenen Sprachschwierigkeit und den geringeren Prozessrisikos, dass bei einem Rechtsstreit ein deutsches Gericht am Geschäftssitz der deutschen Vertragspartei angerufen werden kann. Jedoch was nutzt einem Kläger ein in Deutschland erwirkter Titel, wenn dieser im Ausland nicht vollstreckt werden kann bzw. die Vollstreckung im Ausland wesentlich erschwert ist?

Vollständigen Artikel lesen unter:
http://uscet.en-a.eu/wirtschaft_und_finanzen/vereinbarung_des_gerichtsstandes__teil_1-48273/




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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die US CET Corporation ist ein internationaler Dienstleister der sich seit 2007 u.a. auf die Firmengründung in den USA, insbesondere im US Bundesstaat Florida (Florida Corporation, C-Corporation oder auch US AG genannt) und seit neuesten auch im US Bundesstaat Delaware spezialisiert hat. Unser Team besteht aus Spezialisten mit langjähriger Berufserfahrung in den Bereichen der Betriebswirtschaft, Logistik, Vertrieb und Personaldienstleistungen wie z.b. Personalvermittlung. Darüber hinaus arbeiten wir mit namhaften Kooperationspartnern im Bereich Immigration-Recht, US-Grunderwerb, Steuer- und Buchhaltung zusammen.
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PresseKontakt / Agentur:

U.S. CET Corporation
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pressestelle(at)uscet.com
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Datum: 14.10.2011 - 06:19 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Leonhard Becker
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Kategorie:

Finanzwesen


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