HAMBURGER ABENDBLATT: Inlandspresse, Hamburger Abendblatt zum Alkoholverbot im Hamburger Verkehrsver
(ots) - Ein Kommentar von Matthias Iken
   Legal, illegal, sch...egal - so lautet ein beliebter Spontispruch.
Er könnte auch als Leitmotto des pubertären "Abschiedssaufens" 
herhalten, das in der Nacht zum Sonnabend den HVV erschütterte. So 
verständlich der Spott über das überflüssige Alkoholverbot in 
Nahverkehr auch sein mag, er zeigt, wohin die Überregulierung unseres
Lebens führen kann. Ge- und Verbote werden nicht mehr ernst genommen,
zum einen, weil sie sich vielen in ihrer Sinnhaftigkeit nicht mehr 
erschließen, zum anderen aber auch, weil Verstöße eben nicht bestraft
werden. Einmal mehr deutlich wurde dies am Sonntag beim Fußballspiel 
des HSV: Weil eine Brauerei auch noch Freibier verteilte, wurde die 
S-Bahn einmal mehr zur Saufbahn - und nicht einer wurde für das 
illegale Trinken im Zug bestraft. Deutlicher kann ein Verbot kaum 
scheitern. Überraschend kommt das alles nicht - diese Regelung war 
von vorneherein zum Scheitern verurteilt, weil es nicht genug 
Kontrolleure gibt. Doch das Alkoholverbot ist nicht nur überflüssig, 
es wirkt sogar kontraproduktiv: Denn es vermag das Vertrauen in den 
Rechtsstaat zu erschüttern und die Rechtstreue der Bürger zu 
unterminieren. Warum soll ich mich an das Verbot halten, wenn andere 
bei einem Verstoß auch nicht belangt werden? Wie soll mich das Verbot
beeindrucken, wenn es nicht kontrolliert wird? Hier kommt das 
Rechtsbewusstsein ins Schwimmen. Man kennt das aus anderen 
Alltagssituationen: Es gibt Menschen in Hamburg, die überall 
Parkscheine ziehen, nur nicht auf dem Schulterblatt - vis-à-vis der 
Roten Flora verschiebt sich bei einigen das Rechtsempfinden. Und das 
Rauchverbot löst sich in Rauch auf, sobald die ersten Zigaretten am 
Nachbartisch glimmen - kontrolliert ja eh keiner. Gebote und 
Verordnungen, Verbote und Gesetze wirken nur dann, wenn der Verstoß 
dagegen auch konsequent geahndet wird und geahndet werden kann. 
Ansonsten sollte ein anderer Spontispruch gelten: Es ist verboten zu 
verbieten.
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Datum: 03.10.2011 - 12:19 Uhr
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