Hoffnung für geschädigte Anleger der Equitable Settlement AG
BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte erstreiten Urteil gegen ein ehemaliges Verwaltungsratsmitglied der Equitable Settlement AG
(LifePR) - Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat für mehrere Anleger der Equitable Settlement AG ein erstes positives Urteil erstritten. So hat das Landgericht Düsseldorf ein ehemaliges geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der Equitable Settlement AG dazu verurteilt, den klagenden Anlegern Schadenersatz zu zahlen.
Das ehemalige Verwaltungsratsmitglied wurde dabei zur Rückabwicklung des Aktienerwerbs, d. h. zur Rückzahlung des vom Kläger investierten Anlagebetrages, verurteil. Darüber hinaus wurden dem Anleger noch Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage zugesprochen. Das Landgericht Düsseldorf begründete das Urteil damit, dass das Verwaltungsratsmitglied der ES AG den klagenden Anleger sittenwidrig geschädigt habe, in dem es als geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied bewusst zugelassen hatte, dass der Anleger nicht börsennotierte Aktien der ES AG erwarb ohne zuvor ausreichend über die Risiken der Anlageform aufgeklärt worden zu sein. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
"Die nun vorliegenden Urteile machen jedoch Hoffnung, dass die geschädigten Anleger der Equitable Settlement AG nicht völlig leer ausgehen und sich das entschlossene Vorgehen einzelner Anleger am Ende doch noch auszahlt", berichtet die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die in der Angelegenheit Equitable Settlement bereits eine Vielzahl von Klageverfahren betreut.
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Equitable Settlement AG" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.09.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Datum: 30.09.2011 - 09:26 Uhr
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