Kein neuer Kühlschrank für Hartz-IV-Empfänger
(LifePR) - Ein Bezieher von Hartz-IV-Leistungen hat keinen Anspruch auf Kostenübernahme für den Kauf eines moderneren, ernergieeffizienten Kühlschranks. Dies gilt zumindest im vorliegenden Fall, denn der Kläger, der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezog, war im Besitz eines älteren aber noch voll funktionstüchtigen Kühlschranks. Er beantragte beim Jobcenter die Übernahme der Kosten für einen neuen Kühlschrank in Höhe von 349 Euro zzgl. Versandkosten. Das Jobcenter lehnte den Antrag mit der Begründung ab, es handle sich nicht um eine Erstausstattung, sondern um eine Ersatzbeschaffung, die von der Regelleistung zu bestreiten ist. Das Gericht gab dem Jobcenter Recht - der Kläger hat keinen Anspruch auf Übernahme von Kosten für die Neuanschaffung eines energieeffizienteren Kühlschranks. Es handelt sich bei dem Austausch eines älteren funktionstüchtigen Kühlschranks nicht um eine Leistung der Erstausstattung für die Wohnung, sondern um eine so genannte Ersatzbeschaffung, so die ARAG Experten (SG Stuttgart, Az.: 3 AS 5232/08).
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Datum: 28.09.2011 - 04:33 Uhr
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