businesspress24.com - Betriebsgenehmigung: Bei Prüfung der Immissionen müssen auch benachbarte Betriebe berücksichtigt
 

Betriebsgenehmigung: Bei Prüfung der Immissionen müssen auch benachbarte Betriebe berücksichtigt wer

ID: 470072


(LifePR) - Die Betriebsgenehmigung für ein Unternehmen, das durch seine Tätigkeit die Luft belastet, kann rechtswidrig sein, wenn nicht geprüft wurde, ob die Immissionswerte unter der erlaubten Obergrenze liegen. Dabei müssen die Immissionen in der Nähe gelegener Betriebe mit einbezogen werden. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Verweis auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 6. Mai 2011 (AZ: 4 B 4463/10).
Ein Unternehmen beabsichtigte, etwa 250 bis 400 Meter von einem Privatgrundstück entfernt eine Brecheranlage zum Aufbereiten von Sand und Kies in Betrieb zu nehmen. Der Anwohner des Grundstücks wandte sich per Eilantrag gegen die Erteilung einer Genehmigung zum Betrieb der Anlage. Er befürchtete zu hohe Staub- und Lärmimmissionen, zumal an derselben Straße ein Sand- und Kiesabbaugelände liegt.
Nach Auffassung des Gerichts war die erteilte Genehmigung rechtswidrig, da versäumt wurde zu prüfen, ob im Hinblick auf die Belastung durch Feinstaub die Immissionswerte der TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) überschritten wurden. Das Gewerbeaufsichtsamt hatte die Einholung eines Gutachtens für entbehrlich gehalten, weil es die Ergebnisse eines Gutachtens zu einer vergleichbaren Anlage für übertragbar hielt. Dem widersprachen die Richter, weil es dort neben der Brecheranlage keine weiteren Quellen für Feinstaub gebe. Durch den Betrieb des benachbarten Sand- und Kiesabbaugeländes sei die Situation im vorliegenden Fall jedoch eine andere.
Eine Genehmigung ohne Begutachtung der Gesamtbelastung könne danach nur dann in Betracht kommen, wenn der Immissionswert des Unternehmens die so genannte Irrelevanzschwelle nicht überschreite. Dabei werde nicht die Gesamtbelastung, sondern lediglich die Zusatzbelastung durch den genehmigten Betrieb gemessen. Werde dieser Wert unterschritten, könnte der Betrieb selbst dann noch genehmigt werden, wenn der Wert für die Gesamtbelastung überschritten würde. Dies sei hier allerdings kaum zu erwarten.




Informationen: www.mietrecht.net


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Akura Kapital Management AG: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Verantwortliche 
Kein Konkurrenzschutz gegen ehemalige Mitgesellschafter
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 30.08.2011 - 03:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 470072
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

nover/Berlin


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 67 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Betriebsgenehmigung: Bei Prüfung der Immissionen müssen auch benachbarte Betriebe berücksichtigt wer"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.



 

Who is online

All members: 10 591
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 291


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.