Kiel plant Alleingang im Glücksspielgesetz
Langsam geht dem deutschen Gesetz zur Regulierung von Glücksspiel die Luft aus – der deutsche Glücksspielvertrag läuft Ende diesen Jahres aus und am ersten Januar muss ein neuer Gesetzesentwurf in Kraft treten.

(businesspress24) - Der aktuelle kann nicht verlängert werden; er ist nicht nur altersschwach, sondern verstößt auch gegen EU-Recht, wie der Europäische Gerichtshof urteilte. Zwar ist bereits ein neuer Gesetzesentwurf von 15 der 16 Bundesländer einvernehmlich zur Prüfung bei der Europäischen Kommission vorgelegt worden, der muss nun aber auch überarbeitet werden.
Die EU-Kommission urteilte, auch der neue Gesetzesentwurf verstoße gegen EU-Recht, da er den freien Dienstleistungsverkehr einschränke. Nun muss der Entwurf überarbeitet werden und das kann dauern – vielleicht zu lange.
In Schleswig Holstein will man derweil eigener Wege gehen, denn in Kiel war man – im Gegensatz zu den 15 anderen Bundesländern – mit dem neuen Entwurf zu Regulierung von Glücksspiel in Deutschland nicht einverstanden. Schleswig-Holstein schloss sich der weit verbreiteten Kritik an dem Entwurf an, dass er keine wirkliche Liberalisierung des Marktes bewirke. Besonders die Möglichkeiten im Bereich der Sportwetten waren für die Kieler nicht zufrieden stellend.
Zusammengefasst sind die Hauptkritikpunkte, dass zu wenig Konzessionen verteilt werden sollen – nämlich nur 7 an der Zahl – die nur von zu kurzer Dauer sein sollen – nämlich beschränkt auf fünf Jahre. Darum denkt man in Kiel derzeit darüber nach, in der Glücksspielfrage sein eigenes Süppchen zu kochen.
Ob dies geschieht, dazu sollte in der kommenden Woche die Entscheidung fallen, aber offenbar verzögert sich mit der neuerlichen Überarbeitung des Glücksspielvertrages der Länder auch die Entscheidung von Schleswig-Holstein. Nun soll frühestens im September entschieden werden, ob man sich nicht vielleicht doch den anderen 15 Bundesländern anschließt.
Dabei muss aber allen Landesregierungen klar sein, dass man die Entscheidung nicht zu lange rauszögern darf. Die Zeit für den altersschwachen Glücksspielvertrag läuft ab und wenn Anfang des kommenden Jahres keine neue Regulierung steht, steht – im schlimmsten Fall – dem illegalen Glücksspiel die Türen weit offen.
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Datum: 24.08.2011 - 10:21 Uhr
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