businesspress24.com - Nach Urteil des Bundesfinanzhofs:
 

Nach Urteil des Bundesfinanzhofs:

ID: 465721

Kosten für Ausbildung und Studium von der Steuer absetzen


(businesspress24) - Walter W. Kaiser, Geschäftsführer von Kaiser & Partner, begrüßt die aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs, wonach Kosten für die berufliche Erstausbildung oder ein Erststudium künftig in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden können.
Das Ziel von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, dies durch eine Gesetzesänderung zu verhindern, kritisierte Kaiser: Gerade für junge Menschen sei das Urteil des Bundesfinanzhofs eine zusätzliche Motivation, sich durch eine qualifizierte Ausbildung oder ein Studium auf das Berufsleben vorzubereiten und so ihre Chancen auf eine gute Arbeitsstelle deutlich zu verbessern.
Gleichzeitig wies Kaiser darauf hin, dass Jugendliche, die zum Herbst dieses Jahres ein Ausbildungsverhältnis beginnen, nicht mehr länger über die Eltern mitversichert sind. Sie müssten nun eine eigene Krankenversicherung abschließen, könnten dabei aber selbst den für sie geeigneten Anbieter wählen.
Schließlich mache es auch Sinn, bereits in jungen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Dies frühzeitig zu tun, habe den Vorteil, dass die Beiträge entsprechend niedriger sind als bei älteren Versicherungsnehmern.




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Datum: 22.08.2011 - 11:30 Uhr
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