Irreführende Werbung beim E-Postbrief
(LifePR) - Die Deutsche Post darf nach einem Urteil des Bonner Landgerichts beim E-Postbrief nicht mehr damit werben, dass er "so sicher und verbindlich wie der Brief" sei. Diese Aussage kann überzogene Vorstellungen über die Rechtsverbindlichkeit hervorrufen. Zur Einführung des Online-Briefes hatte die Deutsche Post das neue Produkt mit einer großen Werbekampagne angepriesen. Die unmissverständliche Botschaft lautete: Mit dem E-Postbrief werden der klassische Brief und das Briefgeheimnis vertraulich, verbindlich und verlässlich ins Internet übertragen. Doch die Werbesprüche gelten nur begrenzt und könnten nach dem aktuellen Gerichtsurteil irrige Vorstellungen über die Rechtsverbindlichkeit hervorrufen. ARAG Experten machen deshalb noch einmal gezielt darauf aufmerksam, dass zum Beispiel Miet- oder Jobkündigungen weiterhin der eigenhändigen Unterschrift bedürfen und nicht etwa nur digitaler Signaturformen (LG Bonn, Az.: 14 O 17/11).
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Datum: 17.08.2011 - 03:28 Uhr
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