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Neue OZ: Kommentar zu Kundus-Affäre

ID: 460562


(ots) - Schwerer Schlag

Da können die Verteidigungspolitiker von SPD und Grünen aber stolz
sein: Nach zwei Jahren kommen sie zum Schluss, dass Oberst Klein der
Bösewicht und der Luftangriff auf Tanklastzüge völkerrechtswidrig
war. So viel Selbstgerechtigkeit hat der Bundestag selten erlebt.

Klein hatte keine zwei Jahre Zeit, über das Für und Wider eines
Schlags gegen die Taliban zu philosophieren. Der Oberst verfügte auch
nicht über die Aktenberge, die heute vorliegen. Vielmehr agierte er
im Krieg. Seine Truppe hatte schwere Verluste erlitten. Erst am Tag
vor dem unheilvollen Bombenangriff war eine Patrouille aufgerieben
worden. Klein hatte nicht genügend Einsatzkräfte, um in der Nacht
gegen die Taliban vorzugehen, die die gekaperten Lkw als Bomben
nutzen wollten.

Möglich, dass dabei die Befehlskette fehlerhaft war. Doch Klein
rang sich - auch auf Grundlage von afghanischen Informationen, die
sich erst später als teils falsch herausstellten - zu einem
Luftangriff durch. Das entsprach dem humanitären Konfliktvölkerrecht,
wie die deutsche Justiz bestätigte.

Dass SPD und Grüne das Gegenteil behaupten und Richter spielen,
ist ein schwerer Schlag für die Soldaten, die ihr Leben am Hindukusch
riskieren müssen. Sie baden aus, was die damalige rot-grüne Regierung
mit ihrem Einsatzbefehl angerichtet hat. Die deutsche
Afghanistan-Politik war dilettantisch. Sie ist bis heute kaum besser
geworden.



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Datum: 11.08.2011 - 16:00 Uhr
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