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Albis Finance AG – 2011 Verjährung von Schadensansprüchen

ID: 460470

Zum 31.12.2011 droht vielen Anlegern der Albis Finance AG die Verjährung eventuell bestehender Schadensersatzansprüche. Im Allgemeinen gilt eine dreijährige Verjährungsfrist. Sie beginnt mit Aufklärung und damit Wissen des Anlegers darüber, welche Umstände begründete Ansprüche zulassen, oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht, nicht erkennbar waren. Im Fall Albis Finance AG gibt es allerdings besondere Umstände, die dazu führen können, dass Anleger den eventuell noch vorhandenen Anspruch auf Schadenersatz zum Ende des Jahres 2011 verlieren.


(businesspress24) - Dazu muss man wissen, dass eine sogenannte „kenntnisunabhängige“ Verjährungsfrist von 10 Jahren für Kapitalbeteiligungen gilt, die vor dem Stichtag 01.01.2002 realisiert wurden. Für Anleger mit entsprechendem Zeichnungsdatum verjähren somit zum 31.12.2011 alle Ansprüche aus derartigen Fondsbeteiligungen. Allerdings können sogenannte „verjährungshemmende“ Instrumentarien genutzt werden, um dies zu verhindern.

Eine Möglichkeit stellt die Einreichung einer Klage dar, alternativ kann auch ein Mahnbescheid angestrengt werden. Außergerichtliche Anspruchstellungen wirken sich in diesem Zusammenhang jedoch nicht auf den Ablauf der Verjährungsfrist aus.

Betroffene Anleger wandten sich an Verbraucherdienst e.V. Deren Aussagen und die von ihnen an Verbraucherdienst übergebenen Unterlagen erwecken den Eindruck, dass durch die Berater der NordLeas AG bei der Vermittlung von atypisch stillen Beteiligungen unzureichend über die Verlustrisiken bis hin zum möglichen Totalverlust aufgeklärt wurde. In einem Fall wurde nach Angaben eines Anlegers diesem vor dem Erwerb der Beteiligung nicht einmal Prospektmaterial zur Verfügung gestellt.

Auf Grund einer solchen Beratungsqualität ist zu vermuten, dass viele Anleger bis heute nicht einmal wissen, um was es sich bei einer atypischen stillen Gesellschaftsbeteiligung eigentlich handelt und welche haftungsrechtlichen Konsequenzen dies hat.

Verbraucherdienst e.V. und angeschlossenen Rechtsanwälte prüft mögliche Schadensersatzansprüche.




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Datum: 11.08.2011 - 11:50 Uhr
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