EC Euro Convent AG: fehlgeschlagene?Steuersparmodelle? mit sanierungsbedürftigen Wohnungen.
EC Euro Convent AG aus Nürnberg am Verkauf von fehlgeschlagenen ?Steuersparmodellen? mit sanierungsbedürftigen Wohnungen in Leipzig beteiligt.
(LifePR) - Die Firma EC Euro Convent AG aus Nürnberg hatte zahlreichen Anlegern über einen sog. Strukturvertrieb mittels Vermittlern sog. ?Steuersparmodelle? veräußert.
Das Vorgehen hierbei war immer das Gleiche. Die Vermittler boten sanierungsbedürftige und denkmalgeschützte Immobilien - überwiegend in Leipzig - als lukrative Kapitalanlage und auch teils als Altersvorsorge an. Hierbei wurde den Anlegern vorgerechnet, dass man nach dem Erwerb der Immobilie eine mehr als geringe monatliche Belastung habe, da sich die Wohnung ?von selbst finanziere? würde. Die Mieteinnahmen und die Steuervorteile sollten mithin die monatlichen Darlehensraten zur Finanzierung der Wohnung tragen. Dies war für viele Anleger der ausschlaggebende Punkt, eine solche Wohnung überhaupt zu erwerben.
Neben der monatlich geringen Belastung wurde den Anlegern zugesichert, dass man die Wohnung nach 10 Jahren mit einem Gewinn verkaufen könne. Wie nunmehr durch Einholung einiger Privatgutachten festgestellt wurde, liegt der Wert der veräußerten Wohnungen aber nur ca. bei der Hälfte des gezahlten Kaufpreises bzw. noch weit darunter. Dies hat zur Folge, dass eine Veräußerung der Immobilie nach 10 Jahren mit einem Gewinn schlichtweg unmöglich war. Auch wurde in den ?Beratungsgesprächen? zu keinem Zeitpunkt berechnet, welche tatsächlichen Belastungen ab dem 10 Jahr auf die Anleger zukommen würden, nämlich dann, wenn die Steuervorteile wegfallen.
Die Erwerber sehen sich nun vor dem Problem, Eigentümer einer völlig überteuerten Wohnung zu sein. Die hier involvierten Banken, hier wohl die damalige GMAC (jetzt Paratus AMC GmbH), aber auch andere Banken, hatten seinerzeit die Finanzierungen für derartige Wohnungen einfach genehmigt. Es ist davon auszugehen, dass die Banken positive Kenntnis von den völlig überteuerten Kaufpreisen und den unzutreffenden Angaben der Vermittler hatten. Teils, weil die Banken mit den Vermittlern zusammen gearbeitet hatten, teils aber auch, weil die Banken interne Bewertungen vorgenommen hatten und mithin Kenntnis vom Zustand der Wohnung zum Kaufzeitpunkt und mithin auch über die wesentliche Überteuerung hatten.
Betroffen Erwerber sollten nun prüfen lassen, ob ihnen nicht Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung und aus einem sittenwidrig überhöhten Kaufpreis gegen die Vermittler, die EC Euro Convent und aber vor allem gegen die finanzierenden Banken zustehen. Hierbei ist vor allem zu beachten, dass bei derartigen Ansprüchen zum 31.12.2011 die Verjährung eintreten könnte.
Es bestehen daher gute Gründe, so Vertrauensanwalt des BSZ e.V. Rechtsanwalt Adrian Wegel Kanzlei Bouchon & Hemmerich, der Interessengemeinschaft des ?BSZ e.V. EC Euro Convent AG? beizutreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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Datum: 10.08.2011 - 08:39 Uhr
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