businesspress24.com - Der letzte Wille
 

Der letzte Wille

ID: 459500


(LifePR) - Der Tod eines Menschen ist für die Angehörigen und Freunde ein schmerzhaftes Ereignis. Nicht selten jedoch kommt es in der Folge zu familiären Streitigkeiten um das Erbe. Besonders, wenn der Nachlass vorab nicht eindeutig geregelt ist oder die Erbengemeinschaft uneins über die Verwaltung des gemeinsamen Erbes ist. An den eigenen Tod zu denken, das ist für niemanden einfach. Dennoch sollte man sich frühzeitig überlegen, wie man seine Erbangelegenheiten regeln will. Mit einem Testament oder Erbvertrag kann man auch Nichtangehörige mit einem Erbteil bedenken. Legt man seinen letzten Willen nicht ausdrücklich fest, dann tritt die gesetzliche Erbfolgeregelung ein. ARAG Experten erläutern die Möglichkeiten:
Die gesetzliche Erbfolge
Nach der gesetzlichen Erbfolge kommen zunächst die Hinterbliebenen Ehepartner sowie die Nachkommen als Erben in Betracht. Haben Sie keine Kinder, dann Erben Ihre Eltern. Nicht erbberechtigt sind hingegen nichteheliche Lebenspartner. Paare, die in einer "wilden Ehe" leben, sollten deshalb besonders über ein Testament oder Erbvertrag nachdenken. Gleichgeschlechtliche Lebenspartner, die in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, sind hingegen genauso wie Ehegatten erbberechtigt.
Ehepartner mit Kindern
Sinnvoll ist ein Testament auch für Ehepartner mit Kindern. Stirbt ein Partner, kann es passieren, dass der Hinterbliebene das Eigenheim verkaufen muss, um die Kinder auszuzahlen. Mit dem sogenannten "Berliner Testament", einem gemeinsamen Testament von Eheleuten, können sich Verheiratete gegenseitig finanziell abzusichern. Erst nach dem Tod des Hinterbliebenen, geht das Vermögen dann auf die gemeinsamen Kinder über.
Testament und Erbvertrag - was ist der Unterschied?
In einem Testament können Sie Ihren Nachlass auf mehrere Leute verteilen und darüber hinaus beispielsweise einem Freund, der nicht zur Erbengemeinschaft gehört, etwas vermachen. Ein Erbvertrag hingegen wird nur zwischen zwei Personen geschlossen und hat bindende Wirkung. Während beispielsweise ein Testament immer wieder vom Erblasser eigenmächtig verändert werden kann, muss der Erbvertrag gemeinsam beim Notar unterzeichnet werden und kann nicht einseitig aufgekündet werden.




Das Testament - was zu beachten ist
Ein Testament, das Sie nicht vor einem Notar abschließen, hat nur rechtsverbindliche Gültigkeit, wenn Sie es handschriftlich verfassen und unterschreiben. Es darf keine maschinell erstellten Zusätze oder Zusätze von anderen Personen beinhalten. Allerdings hilft eine Maschinenabschrift dabei, Ihre Handschrift im Zweifel klar zu entziffern. Bestimmen Sie in Ihrem Testament immer eine Person Ihres Vertrauens, die nach Testamentseröffnung als Testamentsvollstrecker fungiert. Nicht zwingend erforderlich, aber dennoch ratsam ist die Angabe von Ort und Datum. Denn wenn Sie mehrere Testamente verfasst haben sollten, gilt immer das mit dem jüngsten Datum. Schließlich sollte es sicher aufbewahrt werden, am besten bei einem Nachlassgericht. Generell gilt aber: Das deutsche Erbrecht ist kompliziert, Testamente oft unklar formuliert. Deshalb raten ARAG Experten dazu, das Testament mit notarieller oder rechtsanwaltlicher Beratung aufzusetzen.
So vererben Sie schlau
Aus steuerlichen Gründen ist es sinnvoll, Ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten auf Ihre Kinder oder Enkelkinder zu übertragen. Für eine verschenkte Immobilie gibt es die Möglichkeit, ein Nutzungsrecht für Sie eintragen zu lassen, sodass Sie das Haus selbst bis zu Ihrem Tod nutzen können. Immobilien sollten Sie wenn möglich immer an Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder vererben oder schenken - denn die Vererbung von selbstgenutztem Wohneigentum an darin lebende Ehepartner oder Kinder ist seit 2009 steuerlich begünstigt.


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  CFB FONDS NR. 130 / Wenn die Deutsche Börse auszieht...
Macht sich ein Vermieter strafbar, wenn er die Mietkaution nicht getrennt von seinem Vermögen anlegt
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 10.08.2011 - 06:54 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 459500
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 97 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Der letzte Wille
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG



 

Who is online

All members: 10 591
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 331


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.