businesspress24.com - Versicherungsnehmer darf Firma wählen
 

Versicherungsnehmer darf Firma wählen

ID: 459338


(LifePR) - Der Fall war eigentlich ganz einfach: In einem Haus war ein Leitungswasserschaden aufgetreten, woraufhin der Eigentümer ein Unternehmen mit der Durchführung der Trocknungsarbeiten beauftragte. Kompliziert wurde es aber als der Regulierungsbeauftragte der Versicherung vor Ort erschien, um sich den Schaden anzusehen. Er meinte nämlich, dass die begonnene Art der Raumtrocknung im Hinblick auf den Bodenaufbau nicht fachgerecht sei. Der Hauseigentümer kündigte darauf hin dem Unternehmen und es wurde eine andere Firma mit den Trocknungsarbeiten beauftragt, das der Regulierungsbeauftragte der Versicherung dem Hauseigentümer genannt hatte. Hiergegen klagte das ursprünglich beauftragte Unternehmen. In diesem Verfahren stellte das OLG Klar, dass die beklagte Versicherung grundsätzlich nicht das Recht hat, ihrem Versicherungsnehmer zu verbieten, selbst die Schadensbeseitigung in marktgerechter Weise in Auftrag zu geben. Im konkreten Fall wurde die Vorgehensweise der Versicherung jedoch nicht als unlauteres geschäftsverhalten beurteilt, da der Regulierungsbeauftragte der Versicherung von einer nicht fachgerechten Ausführung der Arbeiten ausgegangen war, erklären ARAG Experten (OLG Schleswig, Az.: 6 U 70/10).




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Verspätete Mietzahlung: Wird der Samstag bei der Berechnung der 3 Werktage mitberechnet?
CFB FONDS NR. 130 / Wenn die Deutsche Börse auszieht...
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 10.08.2011 - 04:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 459338
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 71 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Versicherungsnehmer darf Firma wählen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG



 

Who is online

All members: 10 591
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 338


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.