businesspress24.com - Statement des Deutschen Anwaltvereins
 

Statement des Deutschen Anwaltvereins

ID: 456862


(LifePR) - Zum Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main im Zivilprozess des Herrn Magnus Gäfgen wegen eines Schadensersatzes aufgrund der Androhung von Folter im Rahmen seiner Vernehmung äußert sich der Deutsche Anwaltverein (DAV) wie folgt:
"Für den Schadensersatzanspruch spielt es keine Rolle, ob Herr Gäfgen eine Straftat begangen hat. Hier ist alleine zu prüfen gewesen, ob ihm Folter angedroht wurde. Diese ist in Deutschland verboten und rechtswidrig und kann einen Schadensersatzanspruch nach sich ziehen. Auch Mördern darf nicht Folter angedroht werden."




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Internetzugang: Teilen kann gefährlich werden
Kinderbetreuungskosten - Der Fiskus hilft
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 05.08.2011 - 03:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 456862
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

lin


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 77 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Statement des Deutschen Anwaltvereins
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.



 

Who is online

All members: 10 591
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 147


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.