Das LG Münster verurteilte die Volksbank Baumberge zu vollständiger Rückabwicklung einer DGI-35-Bete
(LifePR) - Nachdem der Anleger einen Altersvorsorgebetrag seines Arbeitgebers in eine Immobilie investieren wollte, überzeugte die Volksbank Baumberge diesen zum Abschluss einer Beteiligung am DGI 35. Hiervon wollte die Bank im Verfahren allerdings nichts mehr wissen. Eine Beratung soll nicht stattgefunden haben. Dem Anleger sei es nur um Steuerersparnis gegangen.
Exzessiv wurde die Verjährungseinrede durch den die Bank vertretenden Anwalt, welcher auch Funktionär im Genossenschaftsverband ist, erhoben. Nach Auffassung dieses Anwalts waren Ansprüche bereits im Jahr 2005 verjährt. Auch soll der Umstand, dass der betroffene Anleger einen privaten "Geschädigtenverein" gegründet und betreut haben soll einer erfolgreichen Anspruchsdurchsetzung im Wege stehen.
Diesen Argumenten erteilte das Landgericht Münster nun eine klare Absage und verurteilte die Volksbank Baumberge zur erfolgreichen Rückabwicklung der Beteiligung, wobei auch Steuervorteile nicht abgezogen werden sondern im Gegenteil die Bank den Anleger auch von steuerlichen Nachteilen, welche ihre Ursache in der Zeichnung der Beteiligung haben, freizustellen hat.
Auch dieses Urteil wurde durch den bereits vielfach erfolgreichen Schweinfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ-Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze erstritten, welcher sich mit dem Urteil zufrieden zeigt. "Zwar wies die Volksbank im Verfahren mehrfach auf angebliche Besonderheiten des Falles hin; die einzige Besonderheit dürfte aber gewesen sein, das hier besonders oft und besonders unbegründet die Verjährungseinrede erhoben wurde, da dem Anleger bis heute insbesondere die konkrete, an die Bank geflossene Provisionshöhe nicht bekannt ist.
Betroffene Anleger sollten sich nicht länger von einer gerichtlichen Geltendmachung ihrer Ansprüche abhalten lassen, zumal zum Jahresende die absolute Verjährung droht." Allerdings rät Herr Dr. Schulze zur Einschaltung eines spezialisierten Fachanwalts, welcher bereits Erfahrungen in DG-Verfahren gegen die Beraterbanken hat. Dies auch vor dem Hintergrund, dass in letzter Zeit zu beobachten ist, dass vielfach Kollegen, welche bislang ausschließlich eine Vorgehen gegen die Prospektverantwortlichen präferriert haben, nunmehr ein Vorgehen gegen die Beraterbanken empfehlen. Fehlt hier die Kenntnis insbesondere der relevanten Entscheidungen zu DG-Verfahren, lassen sich diese leicht aufs Glatteis führen, zumal die betroffenen Banken ihre Verteidigung bundesweit koordinieren.
Für betroffene Kapitalanleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DG-Fonds anzuschließen.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 04.08.2011 - 10:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 456588
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
burg
Telefon:
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 156 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Das LG Münster verurteilte die Volksbank Baumberge zu vollständiger Rückabwicklung einer DGI-35-Bete"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




