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Albis Finance AG / Fehlerhafter Emmissionsprospekt / Neue Hoffnung für Anleger

ID: 454682

Neue Hoffnung für geschädigte Anleger der Albis Finance AG Hamburg, vormals NL NordLeas AG.


(LifePR) - Wie nunmehr das Landgericht Hamburg äußerte, bestehen bezüglich des damaligen Prospektes erhebliche Zweifel daran, ob dies den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht.
Dies hätte zur Folge, dass Anleger, welche nunmehr befürchten müssen, ihre gesamte Einlage zu verlieren, neue Hoffnung auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen haben. Grundlage hierfür wäre dann, nach dem Hinweis des Landgerichts Hamburg, eine Aufklärungspflichtverletzung der Albis Finance AG.
Insbesondere für Anleger, welche die Beteiligung bereits gekündigt haben und sich nun Nachschusspflichten bzw. Zahlungsaufforderungen der Albis Finance AG ausgesetzt sehen, da diese zu dem Ergebnis kam, dass sich für bestimmte Anleger eine sog. negatives Auseinandersetzungsbilanz ergibt, besteht nun die Hoffnung, diese Ansprüche erfolgreich abzuwehren.
Vertrauensanwalt des BSZ e.V. ? Rechtsanwalt Adrian Wegel, aus der Kanzlei Bouchon & Hemmerich, rät daher allen Anlegern der Albis Finance AG, sich vor einer Kündigung, aber auch im Falle einer Nachforderung seitens der Gesellschaft, von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen und Ansprüche prüfen zu lassen.
Es bestehen daher weitere positive Gründe dafür, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ?Albis Finance AG? beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3
Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.




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Datum: 02.08.2011 - 04:46 Uhr
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