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Inkassounternehmen stellen seltener die Verfahren ein

ID: 454430

Inkassokosten werden mit Nachdruck und gerichtlicher Hilfe beigetrieben und eingeklagt.


(businesspress24) - Inkassokosten sind ein nach dem Gesetz anerkannter und vom Schuldner dem Gläubiger zu erstattender Verzugsschaden. Entgegen der in den Internetforen herrschenden Meinungen sind die durch den Verzug, also durch die nicht fristgerechte und bereits erfolglos angemahnte Forderung nicht die willkürlichen Gebühren eines Rechtsdienstleisters sondern vielmehr der Verzugsschaden welcher dem Gläubiger (Auftraggeber) entsteht. Dieser Gebührenanspruch wird der Einfachheit dem Schuldner mit dem ersten Inkassoschreiben mit aufgegeben und sogleich mitsamt der Hauptforderung, den Mahnspesen und der Zinsen eingefordert.

Da jedoch immer mehr Schuldner ihr Heil in den Internetforen suchen kommen auch zwangsläufig so irrige Meinungen wie zum Beispiel, das Inkassogebühren nicht zu zahlen wären, es sich um Gebühren handelt die ungerechtfertig sind, auf. Dieses ist jedoch nicht so. Solche so genannten Tipps führen vielmehr dazu, dass wenn nur die Hauptforderung beglichen wird, der Rest, also der Verzugsschaden im gerichtlichen Verfahren geltend gemacht wird. Es wird hier der Schaden des Gläubigers durchgesetzt. Kein Gläubiger möchte wegen des Nichtbezahlens eines Kunden auf den entstandenen Kosten sitzen bleiben. Deshalb auch dann das gerichtliche Mahnverfahren.

Wurde lange Zeit Aufgrund von Kulanz das beitreiben der Inkassokosten vom Gläubiger nicht weiters verfolgt so läßt sich heute erkennen, dass hier stringenter als jemals zuvor vorgegangen wird. Es gibt tatsächlich kein kostenloses Inkasso, auch wenn dieses vereinzelt im Internet scheinbar angeboten wird. Die Inkassounternehmen müssen hier härter durchgreifen denn ansonsten verlieren diese Ihre daseins Berechtigung. Agens WFI Inkasso http://www.agens-wfi-inkasso.de in Offenbach am Main fordert schon immer die Gebühren die dem Mandanten entstehen vom Schuldner mit ein. Wenn es sein muss auch in einem gerichtlichen Verfahren. Verloren wurde noch kein Prozess, im Gegenteil die Verfahrenskosten sowie der Verzugsschaden des Auftraggeber gegenüber dem Schuldner wurden dann vollumfänglich beigtrieben. Ein teueres Vergnügen für einen Ratschlag aus dem Internet.





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Datum: 02.08.2011 - 03:45 Uhr
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