E-Mail reicht nicht vor Gericht
ID: 453218
(LifePR) - Ein Rechtsstreit kann aus formalen Gründen manchmal schneller vorbei sein, als einem lieb ist. Das erfuhr auch ein Hartz-IV-Empfänger, dessen Akte mit dem Vermerk, seine Berufung sei nicht formgerecht eingegangen, kurzerhand zugeklappt wurde. Dabei gingen die zuständigen Richter auf den eigentlichen Sachverhalt nicht weiter ein. Der Betroffene hatte die Berufung als normale E-Mail ohne Signatur an das Gericht geschickt. Zur Einreichung von Rechtsmitteln ist das laut ARAG Experten aber nicht ausreichend (LSG Bayern, Az.: L 8 AS 75/11).
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 29.07.2011 - 09:37 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 453218
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
seldorf
Telefon:
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 77 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"E-Mail reicht nicht vor Gericht
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




