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Sicher einkaufen im World Wide Web

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(LifePR) - Wer online einkauft, kann die Rechnung auf unterschiedliche Arten begleichen: Musste bis vor kurzem immer die Kreditkarte gezückt oder ein Überweisungsformular umständlich am Bildschirm ausgefüllt werden, können die Kunden mittlerweile zwischen verschiedenen bequemen Bezahlsystemen wählen. Die ARAG Experten erklären, worauf es dabei ankommt.
Giropay - So sicher wie Online-Banking
Einige Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Postbank haben das System Giropay entwickelt. Das System leitet den Käufer beim Bezahlen direkt vom jeweiligen Shop in den geschützten Bereich seiner Bank. Voraussetzung ist allerdings, dass er Kunde einer der genannten Banken ist. Nach dem Einloggen erhält der Käufer eine bereits fertig ausgefüllte Überweisung im Browserfenster, die er nur noch mit der TAN bestätigen muss. Man spart sich das Ausfüllen eines Überweisungsformulars, besondere Gebühren fallen nicht an und das Verfahren bietet die gleichen Sicherheitsstandards wie das gewöhnliche Online-Banking.
Sofortüberweisung.de - Bezahlen mit PIN und TAN
Ähnlich wie Giropay arbeitet auch das System von Sofortüberweisung.de. Während Giropay sich nur an die Kunden bestimmter Banken richtet, können mit Sofortüberweisung.de die Online-Kunden jeder Bank bezahlen. Grundsätzlich funktioniert der Vorgang wie bei Giropay, allerdings mit dem Unterschied, dass die persönlichen Bankdaten PIN und TAN auf einer geschützten Seite von Sofortüberweisung.de eingegeben werden müssen. Bietet ein Shop diese Bezahlmöglichkeit an, wird der Käufer zur Bezahlung auf die Seite des Anbieters geleitet.
Dort muss er die eigene PIN und TAN eingeben, die wiederum verschlüsselt (256 Bit) zu der Bank übertragen wird, bei der man Kunde ist. Diese Zahlungsmöglichkeit ist mit einer Online-Transaktion gleichzusetzen. Eine Registrierung ist nicht erforderlich und die anfallenden Gebühren trägt der Händler. Problematisch bei dieser Art der Zahlung ist, dass es über die AGB der Hausbanken meist untersagt ist, PIN und TAN auf anderen als den bankeigenen Internetseiten anzugeben. Derzeit ist ein Rechtsstreit über die Gültigkeit dieser AGB vor dem Landgericht Köln anhängig. Kommt es zu Missbrauchsfällen und entsteht ein Schaden, so wälzen manche Banken in ihren AGB die Haftung auf den Kunden ab. Laut Stiftung Warentest ist es bisher aber noch nicht zu solchen Fällen gekommen. Außerdem sind Nutzer dieses Verfahrens durch den Betreiber Payment Network AG bis 5.000 Euro je Schadensfall bei PIN- und TAN-Missbrauch gegen Haftungsfälle versichert.




Zahlung per Prepaidkarten - Online shoppen ohne Datenangabe
Für Giropay und Sofortüberweisung.de wird grundsätzlich nichts weiter benötigt als ein Girokonto mit Online-Banking-Funktion. Daneben gibt es aber noch diverse andere Bezahlsysteme, die nicht ohne Zusätze auskommen: So ist es möglich, mit einer Art Prepaidkarte des Anbieters Paysafecard zu zahlen. Das Verfahren ist grundsätzlich sicher, da keinerlei persönliche Daten im Internet angegeben werden müssen. Mit der Zahlungsvariante "Call and Pay" kann per Telefon bezahlt werden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, der Nutzer muss lediglich einen Festnetzanschluss der Deutschen Telekom besitzen, dessen Rechnungen per Lastschrift beglichen werden. Durch den Anruf wird der entsprechende Betrag auf die Telefonrechnung gesetzt. Daneben gibt es diverse Anbieter bei denen einen Konto eingerichtet werden muss, wie etwa Paypal oder Click2Pay. Von einer Zahlung per Kreditkarte ist aus Sicherheitsgründen abzuraten, denn mit abgefangenen Kreditkartendaten wird reger Handel getrieben. Wer dennoch auf Bezahlung per Kreditkarte angewiesen ist, sollte die Abrechnungen sorgfältig überprüfen.


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Pauschalierung entgangenen Gewinns in AGB
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Datum: 26.07.2011 - 05:47 Uhr
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Recht und Verbraucher


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