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HolidayCheck erwirkt erneut einstweilige Verfügung gegen irreführendes Reisen.de-"Gütesiegel"

ID: 443593

Umsetzung der ersten einstweiliger Verfügung nicht ausreichend / HolidayCheck geht gegen Täuschung von Verbrauchern vor


(LifePR) - Das Landgericht München I hat auf Antrag des Reiseportals HolidayCheck AG erneut eine einstweilige Verfügung gegen Reisen.de ausgesprochen. Sie richtet sich gegen Art und Aussage des angeblichen Holidaytest-Gütesiegels. Die Richter verbieten dem Onlinereisevermittler dabei von angeblich "geprüften Gästemeinungen" zu sprechen.
Die einstweilige Verfügung folgt damit der Auffassung von HolidayCheck. Das größte deutschsprachige Reiseportal hatte beanstandet, dass die Werbe-Behauptung von Reisen.de nicht der Wahrheit entspreche. Die Aussage, das Gütesiegel würde auf "geprüften Gästemeinungen" beruhen, ist irreführend und geeignet Verbraucher zu täuschen. Das Landgericht München I gab HolidayCheck mit dieser Ansicht Recht: "Eine Überprüfung der in der Bewertung einfließenden Gästemeinungen findet tatsächlich nicht statt - weder vor Ort noch auf sonstige Weise."
Jörg Trouvain, CEO von HolidayCheck in Bottighofen/ Schweiz: "Wir freuen uns, dass das Gericht abermals unserer Auffassung gefolgt ist. Es ist ein weiterer, wichtiger Sieg zum Schutz des Verbrauchers. Umso bedauerlicher ist, dass eine erneute einstweiligen Verfügung notwendig war, dies durchzusetzen." Das Landgericht hatte mit einer ersten einstweiligen Verfügung bereits am 24.Juni Reisen.de untersagt mit einem "Gütesiegel" zu werben, das den Anschein eines objektiven Prüfverfahrens erweckt und dieses als "unabhängiges Gütesiegel der Touristik" zu bezeichnen.
Bei einem Verstoß gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts München I droht der Reisen.de Service GmbH ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro. Das Unternehmen gehört zur Unister Holding in Leipzig.




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Datum: 19.07.2011 - 09:03 Uhr
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