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Bewerberflut auf Studienplätze: Frist für Studienplatzklagen endet am 15. Juli 2011

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Bewerberflut auf Studienplätze:
Frist für Studienplatzklagen endet am 15. Juli 2011


(businesspress24) - Köln, den 12.07.2011 Doppelte Abiturjahrgänge, Aussetzung der Wehrpflicht, Wegfall der Studiengebühren: In diesem Jahr gibt es so viele Studienplatzbewerber wie nie zuvor. „Leider müssen viele Bewerber mit einer Absage rechnen“, so Christian Teipel, Rechtsanwalt bei BIRNBAUM & Partner in Köln. Dabei würden in nahezu jedem Studiengang weitere Studienplätze zur Verfügung stehen, die noch nicht „aufgedeckt“ seien, da die Hochschulen ihre Kapazitäten falsch berechnet hätten.

Allerdings werden diese Plätze nur an diejenigen vergeben, die sie im Rahmen einer so genannten Studienplatzklage auch beanspruchen. Immer mehr junge Menschen machen von dieser Möglichkeit Gebrauch und ersparen sich so unnötige und jahrelange Wartezeit. „Bedauerlicherweise melden sich viele Bewerberinnen und Bewerber aber zu spät bei uns, weil sie denken, erst nach einer Ablehnung etwas unternehmen zu können“, so Teipel. Das ist jedoch ein Irrtum und besonders ärgerlich, weil in diesem Fall zunächst nur ein spezieller Antrag an die jeweilige Hochschule gestellt werden muss, um so die Frist zu wahren.

Die erste Frist für das kommende Wintersemester 2011/2012 endet bereits am 15. Juli 2011. Die Studienplatzbewerber, die eine Ablehnung befürchten, sollten also schnell handeln. Teipel ist zuversichtlich: „Allen Studienplatzbewerbern, die bis zum 15. Juli Kontakt mit uns aufnehmen, können wir noch rechtzeitig helfen.“

Auf dem Informationsportal www.studienplatzklage.de der ausschließlich im Bildungsrecht tätigen Kanzlei BIRNBAUM & Partner können sich Abiturienten und Interessenten vorab umfassend, kostenlos und unverbindlich über die Chancen einer solchen Studienplatzklage informieren.




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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Jährlich führt BIRNBAUM & Partner Rechtsanwälte mehr als tausend Verfahren der Studienplatzklage, ist Herausgeber des „Ratgeber Studienplatzklage“ und Berater des AStA der Universität zu Köln und des AStA der RWTH Aachen in allen studentischen Angelegenheiten.



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PresseKontakt / Agentur:

Kontakt:
BIRNBAUM & Partner Rechtsanwälte • Christian Teipel
Hohenzollernring 39-41 • 50672 Köln
Tel. www.studienplatzklage.de: 0800 90 70 999 • christian.teipel(at)birnbaum.de

dictum law communications • Dr. Constanze Baumgart
Hohenstaufenring 62 • 50674 Köln
Tel. 0221- 221-37 99 49 50 • baumgart(at)dictum-law.com
www.dictum-law.com



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Datum: 19.07.2011 - 08:25 Uhr
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Ansprechpartner: Pietro Nuvoloni
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Recht und Verbraucher


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