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Networkerbesuch nur nach vorheriger Einwilligung erlaubt?

ID: 441129

Kennen Sie als Networker die Situation in der Sie an der Haustür oder am Telefon etwas verkaufen sollen und erhalten nur unhöfliche Antworten.
Dies kann daran liegen, dass die Menschen sich belästigt fühlen.


(businesspress24) - Kennen Sie als Networker die Situation in der Sie an der Haustür oder am Telefon etwas verkaufen sollen und erhalten nur unhöfliche Antworten.
Dies kann daran liegen, dass die Menschen sich belästigt fühlen. So sieht es auch das Landgericht Leipzig, welches in einem Urteil vom 21.11.2010 entschieden hat, dass Haustürwerbung gegenüber Privatpersonen nur nach vorheriger Einwilligung im Opt-In-Verfahren erlaubt ist. Fachanwältin und Network-Karriere-Gastautorin Dr. Nathalie Mahmoudi hat das Urteil aus Sich der täglichen Arbeit von Network-Marketing-Vertriebspartnern angeschaut und rät zumindest zur Vorsicht.

Erfahren Sie mehr über das richtige Handeln als Networker in der neuen Network-Karriere, welche ab dem 23. Juli an den stark frequentierten Bahnhof- und Flughafen- Kiosken erhältlich ist.




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Die Network-Karriere ist Europas größte Wirtschaftszeitung für den Direktvertrieb. Sie bietet die neuesten Informationen, Wissenswertes und Interessantes zu den Themen Network-Marketing, Direktvertrieb, Management und Business, aber auch Unterhaltung und Lifestyle. Die Zeitung Network-Karriere erscheint monatlich zum 15. Sie ist sowohl im Abonnement für drei, sechs oder zwölf Monate als auch an stark frequentierten Bahnhofs- und Flughafen-Kiosken erhältlich.



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E-Mail: verlag(at)network-karriere.com
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Datum: 14.07.2011 - 08:18 Uhr
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