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Public Viewing-Veranstalter haftet für Sicherheit

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(LifePR) - Ein Fan hatte sich bei einem Spiel bei der letzten Fußball-WM an den Rand einer dreistöckigen Public-Viewing-Tribüne gestellt. Diese hatte kein Geländer - und so fiel der Fan im Jubel nach dem Abpfiff 80 Zentimeter tief und brach sich den Arm. Er verklagte darauf hin mit Erfolg den Veranstalter. Nach Auskunft der ARAG Experten hatten die Veranstalter ihre Pflichten verletzt, die Sitztribüne ausreichend abzusichern - auch die Genehmigung des Ordnungsamtes entlastete sie nicht. Der Fan bekam jedoch eine hälftige Mitschuld, da die Gefahr offensichtlich gewesen sei (OLG Hamm, Az.: I-9 U 44/10).




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Datum: 06.07.2011 - 03:54 Uhr
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