SpaRenta Kombi-Rente: Anleger erhält wegen Aufklärungspflichtverletzungen Schadenersatz.
SpaRenta GmbH&Co. KG und Generali Lebensversicherung AG hinsichtlich des Produkts Kombi-Rente zu Schadenersatz verurteilt.
(LifePR) - Bundesweit erstmalig wurden die Generali Lebensversicherung AG und die SpaRenta GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit dem von der SpaRenta GmbH aufgelegten Produkt der SpaRenta Kombi-Rente zu Schadenersatz an einen Anleger verurteilt.
Das LG Stuttgart gab in seinem Urteil vom 24.06.2011 der von Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt Rechtsanwälte vertretenen Auffassung Recht, wonach der Generali Lebensversicherung AG und der SpaRenta GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit der Kombi-Rente Aufklärungspflichtverletzungen vorzuwerfen sind.
Die SpaRenta GmbH hatte ein Kombinationsmodell zur Altersvorsorge angeboten. Dieses bestand aus einer fremdfinanzierten Rentenversicherung bei der Generali Lebensversicherung AG und einem Investmentfondssparplan als Tilgungsinstrument für das Darlehen. Die Kombi-Rente wurde immer wieder mit den gleichen Investmentfonds angeboten. Hinsichtlich des erwarteten Wachstums wurde, bezogen auf den Investmentfonds, in der Musterberechnung einheitlich von einem Wertzuwachs in Höhe von 8,5 % ausgegangen, hierdurch konnten die Ansparraten gering gehalten werden. Dies barg jedoch ein erhebliches Risiko für die Anleger.
Alle Finanzierungen erfolgten über Fremdwährungsdarlehen (Schweizer Franken). Durch den starken Schweizer Franken und durch die teils massiven Einbrüche bei den Investmentfonds sind bei den Anlegern erhebliche Verluste eingetreten, die nicht selten über 100.000 ? liegen.
Die jetzt vorliegende Entscheidung kann als Durchbruch bezeichnet werden. Bislang sollen bundesweit zahlreiche Verfahren vor diversen Gerichten (diese sind alle nicht von Witt Rechtsanwälte geführt worden) verloren worden sein. Wir konnten damit einmal mehr die entscheidenden Punkte herausarbeiten, die nunmehr auch für alle weiteren zahlreichen von Witt Rechtsanwälte vertretenen Mandanten die Chancen auf eine Rückabwicklung (Schadensersatz) erheblich erhöhen.
Da allerdings eine Verjährung der Ansprüche der betroffenen Anleger zum 01.01.2012 eintreten wird, ist zeitnahes Handeln erforderlich. Es wird allen Anlegern dringend geraten, sich über die Möglichkeiten der Rückabwicklung zu informieren, denn ansonsten können bald keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden. Bei Verlusten von teils weit über 100.000 ? erscheint ein zu langes Abwarten bis zum Verjährungseintritt kaum sinnvoll.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft ?Rente" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3
Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.06.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Datum: 29.06.2011 - 08:11 Uhr
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