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HolidayCheck erwirkt einstweilige Verfügung gegen unlautere Reisen.de-Werbung

ID: 431837

HolidayCheck sieht "freche Täuschung" der Urlauber / Reiseportal bekämpft Werbung mit angeblich "unabhängigem Gütesiegel der Touristik"


(LifePR) - Auf Antrag des Reiseportals HolidayCheck AG hat das Landgericht München I dem zur Unister Holding gehörenden Onlinereisebüro Reisen.de die Werbung mit dem Gütesiegel "Holidaytest" per einstweiliger Verfügung untersagt. Zudem verbietet es die Behauptung des Unternehmens, dass es sich dabei um ein "unabhängiges Gütesiegel der Touristik" handelt. Das Gericht teilt die Ansicht der HolidayCheck AG, die darin eine ernstzunehmende Irreführung des Verbrauchers sieht.
"Holidaytest" erweckt beim Verbraucher den Anschein eines objektiven Prüfverfahrens, auf dem die Vergabe dieses Siegels beruht. Damit verstößt es gegen rechtlich bestimmte Voraussetzungen eines Gütesiegels. Genauso wird behauptet, es sei ein Siegel der "Touristik". Auch dies ist eine irreführende Falschaussage. Die Marketingaktion von Reisen.de wird massiv mit RTL-Prominenten wie den "Dschungelcamp"-Moderatoren Sonja Zietlow und Dirk Bach beworben.
Jörg Trouvain, CEO der HolidayCheck AG in Bottighoffen/ Schweiz: "Bei dem 'Holidaytest'"-Siegel handelt es sich aus unserer Sicht um eine freche Täuschung der Reisenden in mehrerlei Hinsicht. Es wird mit einer 'Stiftung Warentest-Anmutung' der Eindruck eines echten Gütesiegels erweckt. Dem wird 'Holidaytest' nicht gerecht! Auch der Anspruch 'unabhängiges Gütesiegel der Touristik' entbehrt jeder Grundlage. Anspruch und Wirklichkeit klaffen hier weit auseinander."
Auch aus der Touristikbranche erhält HolidayCheck Unterstützung. Michael Buller, Vorstand des Verbandes Internet Reisevertrieb (VIR): "Wir begrüßen das Vorgehen der HolidayCheck AG gegen diese Art von Werbung."
Bei einem Verstoß gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts München I droht der Reisen.de Service GmbH ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro.




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Datum: 28.06.2011 - 06:12 Uhr
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