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DGAP-News: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung nach§37q Abs.2 Satz 1 WpHG

ID: 429206


(businesspress24) - DGAP-News: AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG / Schlagwort(e):
Sonstiges
Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung nach§37q Abs.2
Satz 1 WpHG

22.06.2011 / 17:02

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Veröffentlichung nach§37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass
der verkürzte Abschluss der AREAL Immobilien und Beteiligungs- AG, Essen,
zum Abschlussstichtag 30.06.2010 und der Zwischenlagebericht der AREAL
Immobilien und Beteiligungs- AG für das Geschäftsjahr 2010 fehlerhaft sind:

Der verkürzte Abschluss zum 30. Juni 2010, sowie der Zwischenlagebericht
zum 30. Juni 2010 sind unter der Annahme der Unternehmensfortführung
aufgestellt worden. Aufgrund der negativen Fortführungsprognose hätten der
verkürzte Abschluss zum 30. Juni 2010 sowie der Zwischenlagebericht zum 30.
Juni 2010 unter der Annahme der Zerschlagung aufgestellt werden müssen. Die
Aufstellung des verkürzten Abschlusses zum 30. Juni 2010 sowie des
Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2010 unter der Annahme der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit verstoßen daher gegen§252 Abs. 1 Nr. 2.2
Halbsatz HGB.


Ende der Corporate News

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Sprache: Deutsch




Unternehmen: AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG
Alfredstraße 163
45131 Essen
Deutschland
Telefon: 0201/507900
Fax: 0201/50790199
E-Mail: michael.maerz(at)thelen-gruppe.de
Internet: www.thelen-gruppe.de/areal
ISIN: DE0006296007
WKN: 629600
Börsen: Regulierter Markt in Stuttgart; Open Market in Frankfurt


Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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129499 22.06.2011


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Datum: 22.06.2011 - 11:02 Uhr
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