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Gutscheine aus dem Drucker

ID: 428175


(LifePR) - Im Online-Zeitalter entdecken die Menschen nicht nur die Annehmlichkeiten des Online-Shoppings für sich, sondern auch die zahlreichen anderen Möglichkeiten, die das Internet bietet. Hierzu gehört auch der Kauf von Coupons über das Internet. Diese Online-Gutscheine erwirbt man in der Regel, indem man sich bei einer Gutschein-Plattform anmeldet und den Kauf eines Gutscheins bestätigt. Nach Abschluss dieses Vorgangs erhält der Kunde einen Link zu seinem Gutschein, den er sich ausdrucken und beim Händler oder Dienstleister vorlegen kann, wenn er die mit dem Gutschein verbundene Ware oder Leistung - z. B. ein Frühstück oder eine Autowäsche - beziehen will. ARAG Experten klären, was beim Kauf solcher Gutscheine zu beachten ist:
AGB
Zum Schutz vor Kostenfallen sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Plattform auf mögliche Zusatzkosten - bspw. für den Versand - und Bindungsfristen durchgesehen werden. Insbesondere sollte der Kunde sich darüber informieren, ob mit der Registrierung oder mit dem Erwerb eines Gutscheins ein kostenpflichtiger Abonnementvertrag abgeschlossen wird. Dies lässt sich dadurch feststellen, dass man die AGB auf eventuell bestehende Vertragslaufzeiten überprüft. Die Durchsicht der AGB sollte in keinem Fall leichtfertig bestätigt werden und der Kunde sollte darauf achten, ob während des Registrierungs- oder Kaufvorgangs ein Hinweis auf zusätzliche Kosten gegeben ist. Beim Durchlesen der AGB lässt sich auch feststellen, wie man sein Geld zurückerhalten kann, wenn man den Gutschein erst später einlösen will, der Händler oder Dienstleister, dessen Gutschein gekauft wurde, zu diesem Zeitpunkt aber schon nicht mehr existiert.
Zahlungsart
Für den Erwerb der Gutscheine wird häufig eine Zahlung gegen Vorkasse vorgesehen. Manche Händler bieten sogar einen Rabatt an, wenn per Vorkasse gezahlt wird. Ein Vorteil der Zahlung per Vorkasse kann sicherlich darin liegen, dass der Kunde durch eine zügige Zahlung den Versand der Gutscheine beschleunigen kann. Braucht die Bank für die Ausführung der Überweisung aber länger, erhält der Kunde seine Ware eventuell entsprechend später oder riskiert, die Ware gar nicht zu erhalten, wenn aufgrund einer zu langen Bearbeitungszeit für den Überweisungsvorgang die vom Händler vorgegebene Einlösungssfrist nicht eingehalten wird. Die Zahlung per Vorkasse beinhaltet auch den Nachteil, dass die Zahlung des Kaufpreises bereits vor Versand des Gutscheins erfolgt ist, so dass der Kunde Gefahr läuft, bezahlt zu haben, ohne den Gutschein zu bekommen oder gegebenenfalls das bereits überwiesene Geld zurückzuerhalten.




Widerrufsrecht
Unabhängig von der Zahlungsart besteht beim Gutscheinerwerb die Gefahr der Bindung an den Kauf eines bestimmten Produktes, obwohl dessen Erwerb nicht mehr gewünscht ist oder das Produkt auf anderem Wege günstiger zu erwerben wäre. Denkbar ist auch, dass der Gutschein nicht wie eigentlich geplant eingelöst werden kann: So sind z. B. manche Frühstücksgutscheine nur an Werktagen und nicht an Sonntagen einlösbar, so dass das Frühstück entweder zu einem Zeitpunkt eingenommen werden müsste, zu dem es nicht vorgesehen war oder der Gutschein sogar verfällt. Stellt der Gutscheinerwerber fest, dass der Gutschein für ihn nicht optimal ist und hat er den Gutschein über eine Online-Plattform erworben, steht ihm grundsätzlich das für so genannte Fernabsatzverträge bestehende Widerrufsrecht zur Seite. Ausnahmen gelten allerdings z.B. für den Kauf von Gutscheinen für Veranstaltungstickets oder Hotelübernachtungen, sofern sie nur für ein bestimmtes Datum gelten. Wird der Widerruf rechtzeitig ausgeübt, besteht ein Anspruch auf Rückzahlung des überwiesenen Kaufpreises durch das den Gutschein verkaufende Unternehmen.
Datenschutz
Noch ein Hinweis: Unabhängig davon, ob die Gutscheine kostenlos oder kostenpflichtig erworben werden, sollten die eigenen Daten im Rahmen einer Registrierung nicht leichtfertig herausgegeben werden, um zu vermeiden, Opfer einer missbräuchlichen Nutzung der Daten zu werden.


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Datum: 21.06.2011 - 06:18 Uhr
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Recht und Verbraucher


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