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Rechtsanwalt Hupperts erreicht Aufhebung der Entlassung aus dem Dienst des Zöllners Stefan R. vor de

ID: 426012


(LifePR) - In einem aufsehenerregenden und von Fernsehen und Presse (u.a. Frontal 21, ARD
Mittagsmagazin) begleiteten Prozess hat der Wuppertaler Rechtsanwalt Florian Hupperts
nunmehr vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof die Aufhebung der
Entlassungsverfügung des Zöllners Stefan R. erreicht.
Dieser war entlassen worden, weil ihm eine Vielzahl von Dienstvergehen vorgeworfen
wurde, aus denen sich seine Nichtbewährung in der Probezeit ergeben sollte.
Das Besondere an dem vorliegenden Fall war die Tatsache, dass Stefan R. eigentlich ein
sehr dienstbeflissener Beamter war, der sogar die Ausfuhr von atomwaffenfähigem
Material verhindert hat, wofür er vom Zollkriminalamt öffentlich belobigt wurde.
Die ihm gegenüber erhobenen Vorwürfe bezogen sich hingegen weitestgehend auf
angebliche Verstöße gegen Dienstkleidungsvorschriften wie zum Beispiel das Tragen
"falscher" Dienstmützen, unzulässiger Handfesseln, eines unzulässigen
Diensthemdabzeichens und der falschen Trageweise des Waffenholsters.
Außerdem war bemerkenswert, dass fast sämtliche Vorwürfe aus einer bestimmten
Dienstschicht stammten, während andere Vorgesetzte mit Stefan R. nie ein Problem hatten.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte der Klage erstinstanzlich unter Hinweis auf formale
Fehler im Rahmen der Personalratsbeteiligung und bei der Ermessensausübung
stattgegeben. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte der gegen dieses Urteil
erhobenen Berufung der Behörde stattgegeben. Das Bundesverwaltungsgericht hatte auf die
Revision von RA Hupperts das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichts aufgehoben
und die Sache zur erneuten Verhandlung nach dorthin zurückverwiesen. Es folgte der
Auffassung, dass eine Beweisaufnahme hinsichtlich der konkreten Vorwürfe erfolgen




musste.
Die entsprechende Beweisaufnahme mit einer Vielzahl von Zeugen hat dann auch vor dem
Hessischen Verwaltungsgerichtshof weitestgehend stattgefunden. Auf die weitere
Vernehmung einzelner, noch anstehender Zeugen verzichtete das Gericht, weil sich bereits
nach dem abgeschlossenen Teil der Beweisaufnahme herausgestellt hatte, dass schon die
bis dahin abgehandelten Vorwürfe im Wesentlichen nicht zutreffend waren. Dies hatte
letztlich zur Folge, dass die darauf gestützte Entlassungsverfügung im Ergebnis
jedenfalls rechtlich nicht mehr haltbar war.
Nach 7-jährigem Kampf besteht daher die Chance, dass Stefan R. seinen Dienst wieder
aufnehmen kann. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.gks-rechtsanwaelte.de

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Datum: 16.06.2011 - 13:17 Uhr
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