Rechtsstreitigkeiten über Gewichtsreduktion durch Ultraschall
Beide Rechtsstreitigkeiten machen deutlich, wie sorgfältig und genau die einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet werden müssen. Es ist eine Wanderung auf einem schmalen Grat, zulässige von irreführenden Werbeaussagen zu differenzieren.

(businesspress24) - Zwei ähnlich gelagerte Fälle wurden Mitte letzten Jahres vor dem Landgericht Düsseldorf und dem Landgericht München I behandelt. In beiden Fällen klagte der Antragssteller auf Unterlassung werblicher und gesundheitsbezogener Aussagen über die Wirksamkeit einer Behandlung mit Ultraschall zur Reduzierung des Körpergewichts, des Körperumfangs und des Körperfettanteils.
Der Sachverhalt in beiden Streitfällen (LG München I – 33 0 12528/10 – Urt. v. 12.10.10 und LG Düsseldorf – 34 0 99/10 – Urt. v. 10.11.10) weist deutliche Parallelen auf. Vor dem LG München I beklagte der Antragsteller ein Unternehmen, das Behandlungen mit Ultraschallgeräten zum Abnehmen als Alternative zur Fettabsaugung anbietet. Das vor dem Düsseldorfer LG beklagte Unternehmen vertreibt ein Gerät namens „Bodywaver“, das durch Ultraschall lokal die Haut erwärmt und dadurch die subkutane Fettschicht zerstört. So soll Übergewicht und Cellulite vermindert werden.
Zur Urteilsbegründung führt das Münchener LG I aus, dass die streitgegenständlichen Werbeaussagen gegen § 5 I S. 2 Nr. 1 UWG verstoßen und damit eine unzulässige Werbung darstellen. Die vom Antragsgegner angebotene Behandlungsmethode weist so augenscheinlich einen hohen und effektiven Wirkungsgrad aus, der tatsächlich nicht erreicht wird. Durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher können hierdurch in die Irre geführt werden.
Das Münchener Gericht kommt zu der Auffassung, dass die Bewerbung einer Ultraschallbehandlung mit Ankündigungen, die eine vollständige Fettreduktion mit dauerhafter Wirkung als Alternative zur Fettabsaugung suggerieren, irreführend ist sofern der Anbieter die Wirkungsauslobungen nicht einmal ansatzweise wissenschaftlich belegen kann.
Ähnlich lautet das Urteil des Landgerichts Düsseldorf: „Die Bewerbung eines mit Ultraschall arbeitenden Gerätes, dem eine therapeutische Wirksamkeit hinsichtlich des Abbaus von Körperfett und der Reduzierung von Cellulite beigelegt wird, ist zur Irreführung geeignet, sofern es den Wirkungsbehauptungen an einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung ermangelt.“
Zur Begründung stützt sich das Gericht auf die §§ 8 I S. 1, 3I, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 3 Nr. 1 HWG. Eine irreführende Heilmittelwerbung ist, wenn, wie in diesem Fall, einem medizinischen Gegenstand eine Wirksamkeit unterstellt wird die sie nachweislich nicht erreicht, unzulässig. „Die Werbung für das Gerät Bodywaver mit den beanstandeten Werbeaussagen ist irreführend, weil dem Gerät die therapeutische Wirksamkeit des Abbaus von Körperfett und der Reduzierung von Cellulite beigelegt wird, obwohl diese Wirkungen nicht nachgewiesen sind.“
Die Urteile beider Rechtsstreitigkeiten machen deutlich, wie sorgfältig und genau die einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet werden müssen. Es ist eine Wanderung auf einem schmalen Grat, zulässige von irreführenden Werbeaussagen zu differenzieren.
Weitere Informationen zum Gesundheitsrecht und den Beratungsleistungen von juravendis Rechtsanwälten unverbindlich und kostenfrei zu finden unter www.juravendis.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
juravendis
recht
rechtsanwalt
rechtsanwaelte
gesundheitsrecht
apothekenrecht
forschungsrecht
kosmetikrecht
lebensmittelrecht
pharmarecht
arzneimittelrecht
nahrungsmittelrecht
internetrecht
vertriebsrecht
handelsrecht
arzneimittel
lebensmitt
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
www.juravendis.de - Ihre tägliche Portion Recht ++ juravendis Rechtsanwälte ist eine Rechtsanwaltssozietät, die sich auf das Gesundheitsrecht und die gesundheitsnahen Bereiche des Medien- und Wirtschaftsrechts spezialisiert. Die Kanzlei berät Unternehmen der Gesundheitsbranche zu deren spezifischen gesundheitsrechtlichen Fragestellungen, beispielsweise zur Abgrenzung der unterschiedlichen Gesundheitsprodukte (Arzneimittel / Lebensmittel / Kosmetika / Futtermittel / Biozidprodukte etc.), zur Kennzeichnung und Bewerbung von Gesundheitsprodukten, insbesondere Health Claims, sowie zum Apothekenrecht, zu Fragen der Pharmadistribution und des Arzneimittelpreisrechts.
www.medivendis.de - Ihre Agentur für Gesundheitsmarketing ++ medivendis versteht sich als ganzheitlicher Lösungsanbieter im Gesundheitsbereich zwischen Marketing, Öffentlichkeitsarbeit/Presse, Technologie und rechtlichen Möglichkeiten. Gerade in der heutigen Zeit unterliegt der Gesundheitsmarkt folgenschweren Umwälzungen. Aber eben diese Veränderungen bergen enormes Potential für einzelne Unternehmen, sofern man es versteht die Zeichen der Zeit zu erkennen und praxis-orientierte und rechtlich fundierte Lösungsansätze zu verfolgen und letztendlich auch zu realisieren.
www.arzneimittel.de - ... So geht Gesundheit heute! ++ Das Informationsportal rund um Arzneimittel, Kosmetik, Nahrungsergänzung, Homöopathie und Naturheilkunde ++ arzneimittel.de vereint die Vorzüge eines kostenlosen Informationsportals zum einen mit einer integrierten Web2.0-Gesundheitscommunity und zum anderen mit den Features einer klassischen deutschen Versandapotheke.
juravendis Rechtsanwälte
Ulrich Hansel - PR & Kommunikation
Franz-Joseph-Straße 48
D-80801 München
T :: 089-2429075-0
F :: 089-2429075-20
M :: hansel(at)juravendis.de
H :: www.juravendis.de
juravendis Rechtsanwälte
Ulrich Hansel - PR & Kommunikation
Franz-Joseph-Straße 48
D-80801 München
T :: 089-2429075-0
F :: 089-2429075-20
M :: hansel(at)juravendis.de
H :: www.juravendis.de
Datum: 07.06.2011 - 04:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 420112
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ulrich Hansel
Stadt:
München
Telefon: 089-2429075-0
Kategorie:
Gesundheitswesen - Medizin
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 115 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rechtsstreitigkeiten über Gewichtsreduktion durch Ultraschall
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
juravendis Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).