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Gewitterschäden - Richtig versichert?

ID: 419552


(LifePR) - Nachdem der Mai ein Dürremonat war, folgen jetzt fast überall in Deutschland heftige Wärmegewitter mit Regenmengen, wie sie sonst im gesamten Juni fallen. Bei solchen sommerlichen Wettereskapaden stellt sich die bange Frage, wer für vollgelaufene Keller oder implodierte Elektrogeräte zahlt. Und ARAG Experten können Hauseigentümern, aber auch Mietern nur immer wieder raten, sich ihre Versicherungspolicen frühzeitig genau anzusehen und den Schutz gegebenenfalls sinnvoll zu erweitern.
Wohngebäude-, Hausrat- und andere Versicherungen
Wenn Sturmböen Dachziegel vom Dach fegen, Äste abknicken oder andere Gegenstände durch die Luft wirbeln, ist Vorsicht angesagt. Dann besteht Gefahr nicht nur für Leib und Leben, sondern auch für Immobilien und Autos. Für Sturmschäden haften laut ARAG Experten die Wohngebäudeversicherung - aber erst ab Windstärke 8, bzw. einer Windgeschwindigkeit von 62 Kilometern. Bestehen Zweifel an der Windstärke, kann man sich beim Wetteramt den nötigen Nachweis holen. Während die Wohngebäudeversicherung für Schäden unmittelbar am Haus aufkommt - wie etwa ein abgedecktes Dach oder durch Hagel zerstörte Fensterscheiben - greift die Hausratversicherung bei Schäden an Möbeln oder anderen Haushaltsgegenständen. Für zerstörte Autos haftet grundsätzlich die Teilkasko des Fahrzeughalters. Doch ARAG Experten weisen darauf hin, dass nicht der Neuwert, sondern lediglich der Wiederbeschaffungswert des Autos versichert ist.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Wie immer gibt es auch Ausnahmen: Bei wem beispielsweise der Keller nach einem heftigen Gewitter voll läuft, hat schlechte Karten, denn hierbei tritt keine der beiden Versicherungen ein. Doch Schutz gibt es nach Information der ARAG Experten trotzdem: Eine so genannte Elementarschäden-Versicherung sichert Schäden, die über Sturm, Regen und Hagel hinausgehen, ab.
Versicherung wechseln
Durch Blitze kommt es häufig zu so genannten Überspannungsschäden an Elektrogeräten, die Computer, Fernseher oder andere Geräte funktionsuntüchtig machen. Diese Schäden sind nicht durch jede Hausratversicherung abgesichert. Das sollte unbedingt rechtzeitig geprüft werden. Bietet das Unternehmen keine Erweiterung um diese Schadenabsicherung an, sollte man über einen Versicherungswechsel nachdenken, so die ARAG Fachleute.




Nicht versicherbar
Es sind nicht etwa Gegenstände, die nicht versicherbar sind, sondern Regionen: Wer am falschen Standort wohnt - etwa in typischen Hochwassergebieten, in denen es regelmäßig zu Überschwemmungen kommt - muss anders vorsorgen. Hier ist das Risiko für Versicherungsunternehmen nicht mehr kalkulierbar. ARAG Experten raten Bewohnern solcher Regionen, private Rücklagen zu bilden.


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Datum: 06.06.2011 - 05:53 Uhr
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