businesspress24.com - Landgericht Frankfurt a. M. verurteilt Commerzbank erneut zu Schadensersatz
 

Landgericht Frankfurt a. M. verurteilt Commerzbank erneut zu Schadensersatz

ID: 418309


(businesspress24) - Das LG Frankfurt a. M. (Az.: 2-21 O 290/10 – nicht rechtskräftig) hat am 13.05.2011 die Commerzbank AG zu Schadensersatz um ein Lehman-Brothers Global Champion Zertifikat verurteilt. Hiernach soll das für diese Lehman-Anleihe eingesetzte Kapital vollumfänglich an den Anleger zurückgezahlt werden.

Der vom Vorstand des Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. anwaltlich vertretene Kläger kann hiernach neben dem Ersatz des eingesetzten Kapitals Zinsen zu 5% über dem Basiszinssatz verlangen.

„Im Streit stand in diesem Rechtsstreit ein Verkaufsflyer, welcher unter der Überschrift „Argumente für ein Investment“ als einer der hervorgehobenen Punkte die Aussage traf: „keine Kaufprovision“. Nach Auffassung des LG Frankfurt a. M. wäre die Rechtsvorgängerin der Commerzbank AG, die Dresdner Bank AG, angesichts der Angabe in diesem Flyer verpflichtet gewesen, den Anleger darauf hinzuweisen, dass sie beim Verkauf der Zertifikate eine Gewinnmarge bzw. eine Vertriebsprovision von 3,5% generiert. Hierbei handelt es sich um einen für das Anlagegeschäft bedeutsamen Umstand“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche diese Entscheidung für den Anleger erstritten hatte.

Diese wertet das Urteil des LG Frankfurt a. M. als weiteren Sieg für den Anleger auf den Weg zur erfolgreichen Durchsetzung ihrer Rechte.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. bietet interessierten Anlegern eine grundsätzlich kostenfreie Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche an. Zudem weist der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. darauf hin, dass Schadensersatzansprüche gemäss § 37 a WpHG a.F. binnen einer Frist von drei Jahren nach Kauf verjähren können, eine Verjährung nur durch geeignete verjährungshemmende Maßnahmen gehemmt werden kann.

Weitere Informationen hierzu unter info(at)schutzverein.org oder unter www.schutzverein.org.




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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.

Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.



Leseranfragen:

Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Kainzenweg 1
94036 Passau
Tel: 0851-9884011
Fax: 0851-9884029
E-Mail: info(at)schutzverein.org
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Bereitgestellt von Benutzer: Schutzverein
Datum: 03.06.2011 - 03:16 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Bettina Wittmann
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Kategorie:

Recht und Verbraucher


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